Ab 2018 können Fintechs Geschäftsmodelle rund um Kontodaten aufbauen.
Ab 2018 können Fintechs Geschäftsmodelle rund um Kontodaten aufbauen.
© APA/Jens Büttner

Vorschau

Fintechs erhalten 2018 Zugang zu Kontodaten

Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups („Fintechs“) den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen - allerdings nur, wenn die Kunden dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Kunden können somit im Online-Banking Drittanbieter beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Sie gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.

Authentifizierung

Die Sicherheit im Zahlungsverkehr soll zudem dadurch erhöht werden, dass die Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Online-Zahlungen verstärkt werden. In bestimmten Fällen hat der Zahlungsdiensteanbieter vom Kunden eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen. Dafür müssen bei einer Transaktion mindestens zwei Elemente von drei Kategorien vorliegen. Diese sind: der Besitz (etwa einer Kreditkarte), das Wissen (Passwort) und die Inhärenz (ein eindeutiges Merkmal des Zahlers, zum Beispiel ein Fingerabdruck).

Bei den Drittanbietern wird zwischen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsanbietern unterschieden. Erste benötigen eine Konzession, zweitere müssen sich registrieren lassen. Beide müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen oder eine gleichwertige Garantie vorweisen. Sie unterliege der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare