Initial Coin Offerings

"ICOs sind ein Hochrisikogeschäft"

ICOs, das Kürzel steht für Initial Coin Offerings, werden zunehmend zur Unternehmensfinanzierung genutzt. Weltweite konnten Start-ups mit der alternativen Finanzierungsform bereits Milliarden einnehmen. Anleger erhalten dabei Tokens statt Aktien. Auch in Österreich besorgten sich die Start-ups Herosphere und Hydrominer bereits auf diese Weise Geld. Die futurezone hat den Anwalt Wolfram Huber vom Wiener Rechtsanwaltsunternehmen PHH zu ICOs befragt.

futurezone: ICOs werden auch in Östereich zunehmend Thema. Wie sieht es mit der Rechtssicherheit aus? Wolfram Huber: Derzeit unterliegen ICOs keinen eigenen speziellen rechtlichen Regelungen. Allerdings gibt es natürlich eine Reihe von bestehenden Aufsichtsgesetzen, in denen es Bestimmungen gibt, die konkret auf ICOs anwendbar sein könnten.

Zum Beispiel? Eine zentrale Frage ist beispielweise, ob durch die Tokens ein wertpapierähnliches oder veranlagungsähnliches Recht ausgegeben wird. Das wäre etwa der Fall, wenn ich als Käufer Anspruch auf eine Dividende habe, oder Anspruch, am Gewinn beteiligt zu werden oder ein Mitspracherecht habe. Dann muss grundsätzlich ein Prospekt erstellt werden. Mit der Prospektpflicht ist auch ein viel stärkerer Verbraucherschutz gegeben.

Wenn das nicht der Fall ist?Das hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich dann, wenn ein Tausch- oder Kaufvertrag vorliegt. Ich kaufe bzw. tausche, etwa gegen Bitcoins, einen sogenannten Utility-Token, der mich etwa zu einer Dienstleistung oder zu einer Ware berechtigt. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf eine Dividende, Gewinnbeteiligung oder Mitspracherecht.

Ich wäre dann rechtlich abgesichert? Genau. Man hat als Käufer Anspruch auf die vereinbarte Dienstleistung oder Ware, aber man muss auch hier aufpassen, Der Vertrag muss nicht notwendigerweise österreichischem Recht unterliegen. Wenn er zum Beispiel dem Recht der Bahamas unterliegt, dann sind meine Möglichkeiten, Ansprüche gegen meinen Vertragspartner geltend zu machen, stark eingeschränkt.

Gelten dabei auch Beschränkungen für Privatanleger, wie sie im Alternativfinanzierungsgesetz geregelt sind? Dieses Gesetz greift dann nicht, wenn die Tokens kein "alternatives Finanzinstrument" sind, etwa, weil sie keinen Wertpapiercharakter haben. Man kann als Privatanleger in diese ICOs theoretisch unbeschränkt investieren. Das ist auch der Dorn im Auge der Finanzbehörden.

Wie ist das Verhältnis zwischen wertpapierähnlichen Tokens und solchen die, das nicht sind? Es werden fast ausschließlich Utility-Tokens angeboten. Die meisten ICOs sind so strukturiert, um eine Prospektpflicht zu vermeiden. Man muss als Emittent aber darauf achten, ob das jeweilige Geschäftsmodell nicht unter andere Aufsichtsgesetze fällt. Das könnte etwa sein, wenn man Zahlungsdienste erbringt, sodass man etwa eine Konzession nach dem Zahlungsdienstegesetz benötigt. Die Finanzmarktaufsicht ist in Österreich eine gute Anlaufstelle für eine Abklärung, welche Aufsichtsgesetze im konkreten Fall anwendbar sein könnten. Ich rate jedem Unternehmer, der einen ICO plant, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie steht die FMA solchen ICOs gegenüber? Sie hat bereits eine Stellungnahme abgegeben und steht ihnen grundsätzlich offen gegenüber. Sie warnt aber auch vor den Risiken. Grundsätzlich muss man sich ICOs auf Einzelfallbasis ansehen.

Start-ups die ICOs planen geben in der Regel ein White Paper heraus. In einem solchen White Paper wird die dahinterliegende Idee zu Papier gebracht. Vom Konzept her entspricht das eigentlich einem Prospekt. Ein Prospekt unterliegt aber ganz klaren Vorschriften, was da drinnen zu stehen hat und wie er aufgebaut sein muss. Ein Prospekt muss inhaltlich geprüft werden, das ist bei einem White Paper nicht gegeben. Nachdem White Papers weder einer Prüfung noch irgendwelchen formalen Vorschriften unterliegen, kann es auch passieren, dass das oft nur Zwei-Seiter sind, in denen Fantasiezahlen genannt werden, die oft nicht nachvollziehbar sind.

Worauf sollten Anleger achten? Man sollte kühlen Kopf bewahren und sich nicht blenden lassen von den Zahlen, die kursieren. Wenn es heißt, dass Millionen in wenigen Stunden eingesammelt wurden, haben viele falsche Vorstellungen und überzogene Gewinnvorstellungen. ICOs sind ein Hochrisikogeschäft. Ich würde jedem raten, sich das Geschäftsmodell genau anzusehen und sich zu fragen, ob mehr dahinter steht als eine Idee. Derzeit kursieren auch viele unseriöse Angebote für ICOs.

Wie kann man sowas erkennen? In erster Linie durch das White Paper. Man sollte sich die Frage stellen, ob das Projekt realisierbar ist, wofür das Geld eingesetzt wird und ob die angepeilten Umsatzzahlen realistisch sind. Wenn man nicht in der Lage ist, das Risiko zu evaluieren, dann sollte man die Finger davon lassen.

Was sollten Unternehmen beachten, die ein ICO planen? Für Start-ups im IT-Bereich kann ein ICO durchaus eine spannende Sache sein, die sich auch in Österreich rechtlich umsetzen lässt. Man sollte aber prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten sind, dies betrifft insbesondere Bankaufsichtsrecht und Kapitalmarktrecht. Wenn Unternehmen ein Geschäft betreiben, dass einem Aufsichtsrecht unterliegt und sie nicht die erforderliche Konzession dazu haben, dann drohen erhebliche Strafen. Es ist in ihrem Interesse, sich damit auseinanderzusetzen. Sie sollten daher auf jeden Fall in einem frühen Stadium mit der Finanzmarktaufsicht in Kontakt treten. Es gibt bei einem ICO zahlreiche andere rechtliche Themen, die ebenfalls zu beachten sindnicht nur am Kapitalmarkt. Man muss etwa auch darauf achten, dass die Verbraucherschutzgesetze, das E-Commerce-Recht und vieles mehr eingehalten werden.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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