BMI, Rot-weiß-Rot-Karte, Rot weiß rot Card,
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Österreich vergibt ab Juli Start-up-Visa

Angehörige von sogenannten Drittstaaten, die nicht unter die Personenfreiheit fallen, sollen in Österreich zukünftig Start-up-Visa beantragen können, die ihnen das Gründen eines Unternehmens in Österreich ermöglichen. Ab dem ersten Juli 2017 soll eine entsprechende Regelung in Kraft treten, wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung schreibt. Die Visa werden im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt. Bekommt eine Person ein solches Visum, erhält sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für selbstständige Tätigkeiten, die Gültigkeit ist dabei auf zwei Jahre beschränkt.

Nach Ablauf ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, sofern der Umsatz passt und die Finanzierung gesichert ist. Die Kriterien sehen vor, dass ein Unternehmer mit Start-up-Visum nach zwei Jahren mindestens zwei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen haben muss und zusätzlich entwede einen Umsatz von mindestens 200.000 Euro erreicht oder eine Finanzspritze von mindestens 100.000 Euro erhalten haben muss. Vor dem Stellen eines Antrags müssen ebenfalls Anforderungen erfüllt werden. So heißt es, dass nur Unternehmen, die "innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien" entwickeln, gesucht werden, die nicht älter als fünf Jahre sein dürfen. Finanzielle Mittel von mindestens 50.000 Euro mit einer Eigenkapitalquote von mindestens 50 Prozent sind ebenfalls notwendig.

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