Netzpolitik

Bundestrojaner: Verfassungsrichter arbeiten türkis-blaue Maßnahmen auf

Die ehemalige VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein ist zwar mit dem Regierungscrash überraschend Bundeskanzlerin geworden, aber der Verfassungsgerichtshof startet plangemäß am 11. Juni die Sommersession. Die jetzt 13 Verfassungsrichter arbeiten - unter interimistischer Leitung von Vize Christoph Grabenwarter - noch einige umstrittene türkis-blaue Maßnahmen auf, u.a. das gekippte Rauchverbot und das Sicherheitspaket.

Über das aufgehobene generelle Rauchverbot in der Gastronomie berät der VfGH nunmehr schon zum dritten Mal (siehe eigene CI-Meldung). Die von Türkis-Blau als „Sicherheitspaket“ angepriesenen verstärkten Überwachungsmöglichkeiten der Polizei haben SPÖ und NEOS vor den VfGH gebracht, mit zwei Anträgen: Einem Drittelantrag von 21 SPÖ-Bundesräten und einem von 61 SPÖ- und NEOS-Abgeordneten unterstützten Drittelantrag des Nationalrates. Sie sehen mehrere Grundrechte verletzt, vor allem das Recht auf Datenschutz und das Recht auf Achtung des Privatlebens.

Noch ist die VfGH-Präsidentin a.D. und nunmehrige Brigitte Bierlein am Gruppenfoto

Bundestrojaner im Visier der SPÖ

Die SPÖ-Bundesräte versuchen den „Bundestrojaner“ zu Fall zu bringen, der die „Online-Durchsuchung“ verschlüsselt gesendeter oder empfangener Nachrichten durch eine ohne Wissen des Inhabers installierte Überwachungssoftware ermöglicht. Der NEOS-SPÖ-Antrag bekämpft noch einige weitere neue Polizeibefugnisse, darunter die Möglichkeit zur Videoüberwachung und die anlasslose automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen. Im Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten ohne jeden konkreten Anlass sehen die Antragsteller eine Wiedereinführung der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung.

Eine weitere unter Türkis-Blau gesetzte Maßnahme findet sich am Programm der (rund dreiwöchigen) Junisession: Die Verfassungsrichter befassen sich erneut mit der Frage der Ausbürgerung von Austro-Türken. Dazu gab es im Dezember bereits eine Grundsatzentscheidung, nämlich dass eine von der FPÖ vorgelegte Namensliste kein taugliches Beweismittel für das Bestehen einer türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaft sei. Die (zuständigen) Bundesländer haben daraufhin in vielen Fällen Ausbürgerungen wieder rückgängig gemacht. Eine weitere Beschwerde betrifft die degressive Pensionsanpassung 2018.

Impfgegener und ACAB

Zu entscheiden hat der VfGH überdies zwei Fälle, in denen die Antragsteller die Meinungsfreiheit verletzt sehen. Ein steirischer Arzt bekämpft eine Disziplinarstrafe, die er ausfasste, weil er auf seiner Website - zum Thema „Impfen“ - die Gefahren von Viren und Bakterien heruntergespielt habe. Um „Anstand“ geht es im zweiten Fall - nämlich die Frage, ob das Hochhalten einer Fahne mit der Aufschrift „ACAB“ („All Cops are Bastards“) bei einem Fußballspiel eine „Anstandsverletzung“ im Sinn des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes ist.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!