Paketbote in roter Kleidung liefert ein schwarzes Paket an eine Haustür.

Die Paketabgabe könnte direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden und damit Online-Shopping teurer machen (Symbolbild).

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Digital Life

Was bedeutet die geplante Paketsteuer für meine Online-Bestellungen?

Vor 2  Wochen hat Finanzminister Markus Marterbauer dem Parlament einen Gesetzesentwurf für einen Paketsteuer vorgelegt, die jährlich 280 Millionen in die Staatskassa spülen soll. Damit soll die Senkung der Umsatzsteuer für Grundnahrungsmittel, die ab Juli schlagend wird, gegenfinanziert werden.

Als Hintergrund gibt das Finanzministerium einen rasanten Anstieg der zugestellten Pakete an, der den stationären Handel in Bedrängnis bringe und sich negativ auf die Umwelt auswirke. Versandhändler leisten demnach oft einen recht geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung, was mit der neuen Steuer ausgeglichen werden soll.

Der Handelsverband schlägt indessen Alarm: Die Margen im Onlinehandel seien so gering, dass die Abgabe direkt an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werde. Ab 30. September soll die neue Regelung in Kraft sein. Die futurezone erklärt, was dann nach heutigem Stand auf euch zukommen könnte.

Welche Pakete sind betroffen?

Betroffen von der geplanten Abgabe sind alle Sendungen an Privatkunden von Versandhändlern, die im Vorjahr über 100 Millionen Euro Umsatz im Versandhandel erzielt haben. Darunter fallen laut Handelsverband u. a. Amazon (1,2 Mrd. Euro Umsatz), Bestsecret.at (178 Mio. Euro Umsatz), Ottoversand.at (172 Mio. Euro), Ikea (164 Mio. Euro), Mediamarkt.at (158 Mio. Euro) und XXXlutz.at (105,4 Mio. Euro).

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Auch alle kleineren Händler, die eine Plattform wie Amazon Marketplace, Zalando oder Ebay nutzen, müssen die Abgabe zahlen, wenn die Plattformen sie an diese weitergeben. Laut Handelsverband sind das etwa 4.000 Unternehmen – ein Drittel aller österreichischen Webshops. Privatverkäufe – etwa auf Willhaben oder Vinted – sind naturgemäß nicht betroffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wohl mehr bezahlen

Es ist davon auszugehen, dass viele Händler die Abgabe direkt auf die Kundinnen und Kunden umlegen. Denn die Margen sind laut Branchenvertretern niedrig. Dazu kommt: Wenn man ein Paket bestellt und wieder zurückschickt, bekommt man den Kaufpreis erstattet – der Händler würde mit der Paketabgabe also zusätzliche 2 Euro Verlust machen.

Das träfe dann besonders Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die auf den Versandhandel angewiesen sind, sowie jene, die abseits der Städte oder weit weg von Einkaufszentren wohnen. 

Bei Unternehmen mit Versandflatrates, etwa Amazon Prime, ist denkbar, dass die monatliche Gebühr entsprechend erhöht wird. Amazon reagierte auf eine Anfrage der futurezone zum Thema nicht.

Warenwert ist unerheblich

Es ist egal, wie viel die Produkte im Packerl wert sind – es kann theoretisch sogar dazu kommen, dass die Steuer höher ist als der eigentliche Kaufpreis. Der Händler darf sich aussuchen, ob er die Abgabe pro Bestellung oder pro Paket abführen will. Es könnte theoretisch also passieren, dass man 3 Produkte bestellt, diese aus logistischen Gründen in 3 einzelnen Sendungen zugestellt werden und für den Händler dadurch nicht 2 Euro, sondern 6 Euro Paketabgabe fällig werden.

Harald Gutschi von der Otto Austria Group sieht durch das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit aller österreichischen Versandhändler in Gefahr: „Ich kann aber heute schon sagen, z. B. bei einem Staubsauger, der 99 Euro kostet und mit Steuer 101 Euro kosten wird, werden wir auf den Preissuchmaschinen keine Chance haben.“ Mittelfristig würde das österreichische Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, wodurch die größten Akteure noch mehr Marktmacht bekämen. Die Otto Austria Group droht mit Klagen beim Verfassungsgerichtshof, denn sie hält das Gesetz in seiner jetzigen Form für inlandsdiskriminierend und rechtswidrig.

Umsatzgrenze in der Kritik

Refurbed merkt in seiner offiziellen Stellungnahme an, dass Refurbished-Produkte im Vergleich zu Billigimporten benachteiligt würden. Denn die Margen seien durch Aufbereitungsprozesse, Qualitätsprüfung und gesetzlicher Garantieleistungen im Vergleich zu Neuware geringer, Konsumentinnen und Konsumenten würden über den Preis zu weniger umweltfreundlichen Optionen gedrängt. 2024 erzielte Refurbed einen Umsatz von 72,3 Mio. Euro, lag damit also noch unter der Grenze.

Doch gerade für Unternehmen, die knapp an der recht willkürlich gezogenen Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro lägen, sei das geplante Gesetz fatal, heißt es seitens des Handelsverbandes: Für größeren Erfolg würde man finanziell bestraft, sodass man keinen Anreiz habe, das eigene Geschäft auszubauen.

Ausnahmen

Nachdem der stationäre Handel durch das Gesetz unterstützt werden soll, sollen Bestellungen zum Selbst-Abholen, d. h. „Click and Collect“ von der Steuer ausgenommen sein. Auch wenn man eine Bestellung in einem Geschäft aufgibt, soll die 2-Euro-Abgabe nicht fällig werden. 

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Der Handelsverband sieht das als Innovationsbremse. Erfolg im Online-Handel werde dadurch bestraft, gerade bei jenen Händlern, die zusätzlich zum stationären Handel große Webshops aufgebaut hätten.

Kritik: Temu könnte Abgabe umgehen

Ursprünglich war eine Abgabe ausschließlich für Pakete aus Drittstaaten angedacht, um ausländische Billigversandshops wie Temu und Shein stärker in die Pflicht zu nehmen. Das ließ sich rechtlich nicht umsetzen. Kritiker befürchten, dass sie nun auch dieser Abgabe umgehen könnten – zum Nachteil heimischer Händler, die nach eigenen Angaben viel strengeren Kontrollen unterliegen. Allerdings wird ab dem 1. Juli die Zollfreigrenze von 150 Euro fallen, pro Paket aus dem EU-Ausland werden dann 3 Euro fällig.

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Der Österreichische Gewerkschaftsbund weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darauf hin, dass die besonders großen internationalen Versandhändler wie Temu oder Amazon neue Unternehmensstrukturen schaffen könnten, um unter der 100-Millionen-Euro-Grenze zu bleiben. Auf eine Anfrage der futurezone reagierte Temu nicht.

Begutachtungsfrist abgelaufen

Am Dienstag endete die Begutachtungsfrist des Parlaments. Ein großer Teil der Stellungnahmen sehen das Gesetz in der vorgeschlagenen Variante kritisch. So meint etwa auch der Rechnungshof, dass die Gegenfinanzierung, mit der das Gesetz begründet würde, nur teilweise erfolgen könnte. Außerdem steige der bürokratische Aufwand. 

Die AK befürchtet, dass die Steuer an die Paketzustellbranche weitergegeben werden könnte, was die ohnehin prekären Bedingungen nochmal verschärfen dürfte. Der VKI war bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Einer der wenigen Akteure, die es begrüßen, ist das Austrian Council of Shopping Places, ein Interessenverband der Shoppingcenter. Die Paketabgabe stärke den stationären Handel und sichere langfristig lebendige Einkaufs- und Stadtzentren. Ob das geplante Gesetz angesichts der weitreichenden Kritik in der vorliegenden Form durchgeht, bleibt abzuwarten.

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Jana Wiese

interessiert sich besonders für die gesellschaftlichen Auswirkungen von Technologie und Wissenschaft. Mag das offene Web, Podcasts und Kuchen, (food-)bloggt seit 2009.

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Jana Wiese

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