Netzpolitik

Keine Anklage wegen Nazi-Chats von Studenten

In Chats auf WhatsApp und Facebook haben Mitglieder der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) antisemitische Witze geteilt und sich über Menschen mit Behinderung lustig gemacht, wie im Mai 2017 über einen Leak bekannt wurde. Das hat für viel Aufregung gesorgt. Zu einer Anklage kommt es nun aber nicht, wie ORF Wien berichtet.

Von der Staatsanwaltschaft wurde wegen des Verdachts auf Verhetzung und möglichen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ermittelt. Die Ermittlungen gegen die einzelnen Mitglieder wurden jedoch zum Teil eingestellt, beziehungsweise gar nicht eingeleitet, wie es von Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, heißt. „Es waren 31 Personen angezeigt. Gegen rund die Hälfte wurde gar kein Verfahren eingeleitet, weil es keinen Anfangsverdacht gegeben hat. Sie waren nicht in einer dieser Gruppen oder haben nichts gepostet oder gelikt“, sagt Bussek im Bericht von ORF Wien.

Der Tatbestand der Verhetzung sei nicht erfüllt gewesen, weil die Gruppen mit weniger als 30 Mitgliedern zu klein waren. Gegen das Verbotsgesetz wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht verstoßen: Laut Bussek war – mit Ausnahme von zwei Bildern – „die Text-Bild-Kombination nicht geeignet, den Tatbestand zu erfüllen.“ Der Vorsatz, sich im nationalsozialistischen Sinne zu betätigen, war hier nicht nachweisbar.

Ausschlüsse und Rücktritte

Damaligen Medienberichten zufolge sollen sich insgesamt rund hundert Personen den Facebook- und WhatsApp-Gruppen angeschlossen haben, die Namen wie "FV-Jus Männerkollektiv", "AG Jus Aktive" oder "Bad Ass Warlords" trugen. Nach dem Bekanntwerden wurden Mitglieder aus der Jungen ÖVP Wien und aus der AG ausgeschlossen, bei der ÖH-Wahl verlor die AG am Juridicum der Uni Wien die Hälfte ihrer Studienrichtungsvertreter. Auch ein ÖVP-Gemeinderat in Niederösterreich, der Mitglied der entsprechenden Gruppen war, legte sein Gemeinderatsmandat zurück.

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