Netzpolitik

Gericht: Milliarden-Strafe für Google bleibt aufrecht

Das Gericht der EU hat am Mittwoch über eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe zulasten von Google entschieden: Die Strafe bleibt aufrecht. Der Internetkonzern hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro geklagt. Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern.

Wettbewerbsvorteil bestätigt

Im nun verhandelten Fall wirft die EU-Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, hatte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 gesagt.

Das Gericht unterstützt diese Position nun mit seinem Urteil. "Das Gericht lehnt Googles Handlungen gegen die Entscheidung der EU-Komission weitgehend ab", heißt es seitens des Gerichts am Mittwoch. "Google hat seine dominante Position misbraucht, um seine eigenen Shopping-Services anzuzeigen", so das Gericht.

Google hat vor vier Jahren Änderungen vorgenommen

Aus Sicht von Google ist die Entscheidung der EU-Komission hingegen „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch. Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Einspruch eingelegt werden. Ob Google das tun wird, ist noch fraglich. "Shopping-Anzeigen haben immer dabei geholfen, dass Menschen die Produkte, die sie suchen, schnell und unkompliziert finden, sowie Verkäufer*innen dabei, ihre potentiellen Kund*innen zu erreichen. Dieses Urteil bezieht sich auf eine sehr spezifische Reihe von Fakten und wir werden es genau studieren. Wir haben bereits im Jahr 2017 Änderungen vorgenommen, um der Entscheidung der EU-Kommission Rechnung zu tragen. Unser Ansatz hat jetzt drei Jahre lang erfolgreich funktioniert", erklärte Google als erste Reaktion auf das Gerichtsurteil.

Eine Reihe von Urteilen und Strafen

Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bisher summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als 8 Milliarden Euro. Wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - wurde 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe.

Die Obergrenze der Strafen kann sich auch auf den Umsatz der Unternehmensgruppe beziehen, zu der das betreffende Unternehmen gehört, teilte die EU-Kommission mit. Dafür müsse das Mutterunternehmen dieser Gruppe in der Zeit der Verstöße einen „bestimmenden Einfluss“ auf die Geschäftspolitik der Tochter ausgeübt haben. Im Fall von Google bedeutet das, dass auch der Mutterkonzern Alphabet mit einem Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Dollar (rund 157,5 Milliarden Euro) im vergangenen Jahr Teil des Rechtsstreits ist. Im vergangenen Quartal machte Alphabet einen Umsatz von 56,1 Milliarden Euro und einen Gewinn von mehr als 16 Milliarden Euro.

Für den Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil „ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen im Internet sein“. Google habe die Verbraucher*innen daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe.

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