Urteil gegen Sigi Maurer aufgehoben
Im Oktober wurde die frühere Grüne-Politikern Sigi Maurer wegen übler Nachrede verurteilt. Ein Bierwirt und Ladenbetreiber im achten Wiener Bezirk hatte sie mit Facebook-Nachrichten sexuell belästigt. Weil sie dessen Namen online veröffentlicht hatte, sollte sie 4000 Euro an ihn und 3000 Euro Strafe an den Bund zahlen, zuzüglich den Prozesskosten. Sie legte Berufung ein und bekam jetzt Recht.
Das Oberlandesgericht Wien hat das erstgerichtliche Urteil aufgehoben. Als Begründung wird angezweifelt, dass das Erstgericht korrekt entschieden hat. Dieses begründete das Urteil damit, dass Maurer nicht nachweisen könne, dass tatsächlich der Kläger die beleidigenden Nachrichten verfasst hätte. Schließlich seien diese Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Bierwirtens gekommen. Der Ankläger hatte ausgesagt, dass der Zugriff anderer Personen auf dem Computer möglich gewesen wäre.
Wahrheitsbeweis zu hoch angesetzt
Das Erstgericht habe demnach den Wahrheitsbeweis zu hoch angesetzt. Alleine die Behauptung, dass andere Personen Zugang zum Computer gehabt haben, würde den Beweis unmöglich machen, dass der Kläger die Nachrichten selbst verschickt hat. Außerdem hätte der Ankläger nicht schlüssig darstellen können, dass die Nachrichten von einer anderen Person verschickt wurden. Die bloße theoretische Möglichkeit dazu, reiche als Begründung nicht aus.
Auch die Möglichkeit, dass einer der Lokalgäste die Nachrichten geschickt hätte, sei nicht vorstellbar. Dieser hätte, unbemerkt von den anderen Gästen und dem Bierwirten, zum Computer gehen und von dort aus die Nachrichten schicken müssen. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Wien muss das Verfahren nun wiederholt werden.
Sigi Maurer freut sich über das Urteil. Gegenüber der futurezone sagt sie: „Ich freue mich sehr über die Urteilsaufhebung. Das bestätigt meine Wahrnehmung und die vieler Beobachter_innen, dass die Begründung für meine Verurteilung lebensfremd und absurd war. Es ist ein Etappensieg - noch bin ich nicht freigesprochen, aber ich bin zuversichtlich in der zweiten Runde zu gewinnen.“
Kritik am Ersturteil
Das Urteil in erster Instanz löste damals Diskussionen und Unverständnis aus. „Das ist ein trauriges Statement für andere Betroffene von sexueller Belästigung im Netz“, sagt die Anwältin Heidemarie Paulitsch im Gespräch mit der futurezone. Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte dazu: „Für mich war das Urteil unverständlich. Auch der Justizminister und die Frauenministerin haben bereits reagiert. Wir werden alles tun, um Betroffene rechtlich zu stärken.“
Als Reaktion auf das Urteil startete Maurer eine Crowdfunding-Initiative, zusammen mit dem Verein ZARA. Der „Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz“ hatte das Ziel von 100.000 Euro innerhalb von nur 38 Stunden erreicht. Maurer war „völlig überwältigt von diesem großen Erfolg und der Solidarität“ und ortete „großen Handlungsbedarf“.