Teslas Rückzug von der Börse ist schon in Vorbereitung
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Der US-amerikanische US-Elektroautobauer Tesla trifft erste Vorbereitungen für einen möglichen Rückzug von der Börse. Das Unternehmen aus dem Silicon Valley gab am Dienstag die Gründung eines Vorstandsausschusses bekannt, der einen solchen Schritt ausloten soll. Bisher gebe es allerdings weder einen formellen Vorschlag von Unternehmenschef Elon Musk für eine Transaktion noch sei der Ausschuss bereits zum Schluss gekommen, ob eine solche Transaktion ratsam oder machbar sei. Ohne Zustimmung des Sonderausschusses könne keine „Going Private Transaction“ durchgeführt werden.
Tesla-Gründer Elon Musk hatte am Montag erklärt, er habe die Unterstützung des Verwaltungsrats sowie des saudi-arabischen Staatsfonds für ein sogenanntes Delisting. Der Staatsfonds habe mit ihm bereits seit fast zwei Jahren über einen Rückzug des Autobauers von der Börse gesprochen. Er habe seit seiner Ankündigung vergangene Woche immer wieder Kontakt zu den Saudis gehabt, die sich jüngst mit fast fünf Prozent an Tesla beteiligt hatten.
Das Interesse der Saudis habe ihn auch zu der Mitteilung über Twitter veranlasst, die Finanzierung sei gesichert. Nach mehreren Treffen habe er keinen Zweifel gehabt, „dass ein Deal mit dem saudi-arabischen Staatsfonds geschlossen werden könnte und dass es nur darum ging, den Prozess in Gang zu bringen“, hatte Musk in einem Blog-Eintrag geschrieben. Dabei ging es ihm offenbar darum, Kritik einzudämmen, mit der er seit seinem Tweet vorige Woche konfrontiert ist. Einige Investoren haben Musk wegen seiner überraschenden Ankündigung bereits verklagt. Die US-Börsenaufsicht SEC untersucht, ob Informationspflichten verletzt wurden.
Musk machte in dem Blog klar, dass ein Großteil des benötigten Kapitals für den Rückzug von der Börse durch Aktien aufgebracht und nicht durch Schulden finanziert werden solle. Berichte über einen Kapitalbedarf von angeblich mehr als 70 Milliarden Dollar (61,39 Milliarden Euro) bezeichnete er als maßlos übertrieben. Er gehe davon aus, dass bei einer solchen Transaktion zwei Drittel des Kapitals nicht den Besitzer wechseln würden.
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