Netzpolitik

Deutsches Gericht verbietet Löschung von Facebook-Kommentar

Damit betritt das Gericht juristisches Neuland in Deutschland. Der Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.

Das gelöschte Posting

Die Entscheidung stammt demnach vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18). Sie wurde Facebook dem Bericht zufolge noch nicht zugestellt. Der Facebook-Nutzer hatte Anfang Jänner auf seinem Facebook-Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

Der Kommentar sei dann von Facebook mit dem Verweis gelöscht worden, der Nutzer habe damit die Richtlinien des Online-Netzwerkes verletzt. Der Nutzer-Account wurde demnach zudem für 30 Tage gesperrt, der Nutzer sei dagegen mit juristischen Schritten vorgegangen.

Posting blieb gelöscht

Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, „dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann“. Die Gemeinschaftsstandards - sozusagen die Hausregeln von Facebook - verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.

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