Elon Musk hat seine Firmen X, xAI und SpaceX mittlerweile fusioniert (Symbolbild).
Musk hat noch eine Woche, um 120-Millionen-EU-Strafe zu zahlen
Elon Musks Plattform X hat noch eine Woche Zeit: 120 Millionen Euro Strafe sind dann fällig - und Korrekturvorschläge für die eigene Plattform. Die EU-Kommission hatte das soziale Netzwerk dazu verdonnert, weil sich die Firma ihrer Ansicht nach nicht an das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) hält.
Die Entscheidung sorgt für Spannungen mit der US-Regierung. Washington wirft der EU Zensur vor. Der DSA sei zudem wettbewerbsfeindlich, kritisierte Präsident Donald Trump. Seine teilweise rechtsextremen Parteikollegen vom Judiciary Committee im Repräsentantenhaus wittern explizite Angriffe gegen die USA und die dort geltenden Redefreiheitsprinzipien.
Die Europäische Kommission verteidigt ihr Vorgehen: Ziel sei, das Internet zu einem sicheren Ort für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu machen. Deswegen ermittelt sie auch gegen andere Online-Riesen wie Tiktok, Meta, Shein, Temu und diverse Pornoseiten.
EU: Verifizierungshaken auf X sind irreführend
X ist die erste und bisher einzige Plattform, die unter dem DSA eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hat. Im Dezember verhängte die EU-Kommission die Millionenstrafe, unter anderem weil die Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen Verifizierungshaken auf blauem Grund irreführend sei.
Man könne glauben, dass hinter den Konten mit den Häkchen echte, verifizierte Nutzer stehen, dabei kann man einfach dafür bezahlen. Das macht es in den Augen der EU-Kommission für Nutzerinnen und Nutzer schwierig, die Authentizität von Accounts einzuschätzen. X geht gegen die Entscheidung bereits rechtlich vor.
Außerdem erfüllt das Anzeigenverzeichnis von X nicht die Transparenz- und Barrierefreiheitsanforderungen des DSA. Das erschwere es Forscherinnen und Forschern, potenzielle Risiken der Online-Werbung unabhängig zu prüfen, erklärt die EU-Kommission.
Nach Skandalen um die Fälschung und Sexualisierung von Bildern durch Grok, die X-KI, eröffneten die Brüsseler Internetwächter eine weitere Ermittlung. Nutzerinnen und Nutzer in der EU seien gefährdet worden. Bewiesen sind diese Vorwürfe allerdings noch nicht abschließend - X bleibt also auch das Recht, sich zu verteidigen.
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TikTok ermahnt
Auch wenn TikTok noch keine Strafe bekommen hat, ermahnte die EU die Plattform des chinesischen Anbieters ByteDance immer wieder. Zuletzt warf sie TikTok suchtfördernde Mechanismen auf der Plattform vor. Konkret geht es um die stark personalisierten Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. Dagegen fordert die Kommission etwa Bildschirmzeitpausen. TikTok teilte mit, die Vorwürfe seien "kategorisch falsch und völlig haltlos". Sollten Kommission und TikTok keine Einigung finden, könnten der Online-Plattform heftige Geldstrafen drohen.
Beim Anzeigenverzeichnis hat TikTok bereits Nachbesserungen angekündigt. Künftig will die Plattform Informationen zu ausgespielten Werbungen binnen 24 Stunden bereitstellen, sowie die Targeting-Kriterien der Werbetreibenden offenlegen, wie es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom Dezember heißt.
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Facebook und Instagram
Süchtig machend könnten nach Ansicht der Europäischen Kommission auch die Algorithmen der Meta-Apps Facebook und Instagram sein. Nach dem DSA sollen besonders Kinder vor dieser Gefahr geschützt werden. Die Internetwächter aus Brüssel ermitteln deshalb bereits seit Mai 2024 gegen den riesigen Konzern des Tech-Milliardärs Mark Zuckerberg.
Brüssel wirft Meta zusätzlich vor, Nutzerinnen und Nutzern werde es unnötig erschwert, illegale Inhalte zu melden. Dazu gehören etwa terroristische Propaganda oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Wegen der verhärteten Fronten dürfte eine Strafe nicht mehr lange auf sich warten lassen. Da Zuckerberg dem politischen Lager von US-Präsident Trump nähergerückt ist, liegt auf den Streitigkeiten zwischen EU und Meta aber besonders viel Aufmerksamkeit. Kritiker werfen der Europäischen Kommission vor, aus diplomatischen Gründen nicht konsequent gegen US-Konzerne vorzugehen.
Shein und Temu
Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen leitete die EU-Kommission Mitte Februar ein Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Neben den Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben.
Shein hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen und angekündigt, Brüssel bei den Ermittlungen zu unterstützen. Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Demnach müssen diese auch einen leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Auch der chinesische Online-Marktplatz Temu verstößt nach einer Analyse von Experten der EU-Kommission gegen den DSA, weil für Verbraucher in der EU ein hohes Risiko bestehe, dort auf illegale Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die Untersuchung demnach, dass auf Temu einkaufende Menschen sehr wahrscheinlich Babyspielzeuge oder Elektronikprodukte finden, die den EU-Regeln nicht entsprechen. Die Untersuchungen laufen.
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Pornoseiten: XVideos, Pornhub und Co.
Minderjährige sollten nach geltendem Recht keine Pornos sehen können, haben es in der Praxis aber oft ziemlich leicht. In der EU stehen deshalb besonders Pornhub aus Kanada sowie XNXX und XVideos aus Tschechien im Verdacht, Regeln des Jugendschutzes aus dem DSA zu missachten.
Die EU-Kommission ermittelt seit Ende Mai 2025. Spätestens mit der für Anfang 2027 geplanten Einführung einer von der EU entwickelten App zum Alterscheck könnte eine digitale Altersschranke für die Plattformen unumgänglich sein. Eine Sperre von Online-Diensten in der EU ist übrigens im Rahmen des DSA möglich, gilt aber in den meisten Fällen als äußert unwahrscheinlich.
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