Tesla erhält teilweises Rodungsverbot für Berliner Fabrik
Der US-Elektroautobauer Tesla ist beim Bau seiner Fabrik in Grünheide bei Berlin bei der Waldrodung vorerst ausgebremst worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, Tesla dürfe bestimmte Randbereiche von Flächen wegen des Artenschutzes von Zauneidechsen nicht roden, (OVG 11 S 127/20). Damit hatten der Naturschutzbund (Nabu) und die Grüne Liga Brandenburg teilweise Erfolg mit einer Beschwerde gegen die vorzeitige Genehmigung. Der Nabu dringt auf einen Verzicht der weiteren Rodung. Sie ist auch gestoppt, weil Tesla eine geforderte Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten noch nicht erbrachte.
Der Zeitpunkt für die Entscheidung über die Genehmigung ist offen. Das Brandenburger Landesumweltamt werte noch eine Anhörung von Naturschützern und Anwohnern aus und prüfe Anträge und Argumente sowie Stellungnahmen von Behörden, teilte die Sprecherin des Umweltministeriums, Frauke Zelt, mit. Minister Axel Vogel (Grüne) halte die Frage der Genehmigung im Januar für möglich. Ein konkreter Zeitpunkt könne aber nicht genannt werden. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstag) gesagt, er gehe davon aus, dass die Entscheidung zu Jahresbeginn komme.
Verzögerungen normal
Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer rechnet damit, dass das Projekt „im groben Zeitplan“ bleibt. „Elon Musk ist auf der einen Seite dafür bekannt, dass sich Dinge und Ankündigungen auch verzögern können. Aber letztendlich hat er immer geliefert“, sagte der Direktor des CAR-Center Automotive Research in Duisburg der Deutschen Presse-Agentur. „Und er wird in Berlin auch liefern.“ Dudenhöffer kann sich nicht vorstellen, dass die Genehmigung scheitern könnte: „Da würde sich Deutschland weltweit lächerlich machen.“
Tesla will sein erstes europäisches E-Auto-Werk in Grünheide in Brandenburg ab Sommer 2021 in Betrieb nehmen. Dort sollen in einer ersten Phase rund 500 000 Fahrzeuge im Jahr produziert werden. Das Unternehmen baut auf der Grundlage vorzeitiger Bauzulassungen. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Der Nabu Brandenburg dringt darauf, dass Tesla die weitere Rodung aufgibt. „Tesla müsste intensiv darüber nachdenken, ob sie nicht darauf verzichten können, die Flächen zu roden“, sagte Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder am Samstag. Sie fragte: „Muss da wirklich alles plattgemacht werden?“ Der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow, forderte von dem Unternehmen Nachbesserung beim Artenschutz.
"Keine zuverlässigen Regeln"
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnte davor, dass Unternehmen wegen rechtlicher Unsicherheiten aus Deutschland vertrieben werden könnten. „Der Fall Tesla zeigt, dass selbst die Gerichte sich nicht einig sind und es keine zuverlässigen Regeln gibt“, sagte Fratzscher dem „Handelsblatt“ (Samstag/online). „Das macht eine verlässliche Planung unmöglich.“
Das OVG entschied, wegen des Schutzes von dort überwinternden Zauneidechsen sei das Fällen in Randbereichen der geplanten Flächen vor allem parallel zu Gleisanlagen untersagt. Tesla habe die Reptilien zwar einsammeln und umsetzen lassen, aber zu einer Zeit, als zumindest erwachsene Männchen schon im Winterquartier gewesen seien. Das Gericht sieht die Gefahr, dass das Tötungsverbot für die geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter wegen der Rodung verletzt wird. Das Baumfällen sei zudem vorläufig gestoppt in einem Streifen längs der Autobahn 10, weil nicht ersichtlich sei, warum diese Fläche nötig sei.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in der Vorinstanz die Fällung von knapp 83 Hektar Wald genehmigt. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden. Das OVG hatte im Februar die Eilanträge zweier Umweltverbände zurückgewiesen. Weil Tesla eine Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten von 100 Millionen Euro nicht fristgerecht erbracht hat, steht neben weiterem Baumfällen auch der Einbau von Maschinen in der Lackiererei still. Nun hat Tesla Zeit bis 4. Januar, um die Sicherheitsleistung zu entrichten. Sonst wäre die Genehmigung für Rodung und Maschinen-Einbau erst einmal hinfällig.