Was man mit einem digitalen Führerschein nicht machen kann
Seit dem 19. Oktober ist der digitale Führerschein in Österreich verfügbar. Eine Woche nach dem Erscheinen wurden bereits mehr als 75.000 E-Führerscheine aktiviert. Doch den "alten" Führerschein ersetzt die digitale Variante nicht komplett. Wer sich damit ausweisen will, stößt etwa bei Post, in Supermärkten oder bei Autovermietern auf Schwierigkeiten.
Doch der Führerschein wird in Österreich nicht nur als Lenkberechtigung verwendet. Viel öfter kommt er als Identitätsnachweis zum Einsatz, etwa bei der Post. Wer etwa ein Paket oder einen eingeschriebenen Brief abholen will, kann sich noch nicht mit dem E-Führerschein ausweisen. Das soll sich in Zukunft allerdings ändern.
Post arbeitet an Integration
“Mit der Post befindet sich das BMF (Bundesministerium für Finanzen) im Gespräch, um deren Anforderungen für eine Ausweisprüfung zu verstehen und zu unterstützen”, heißt es von offizieller Stelle. Beispielsweise werde an einer Lösung gearbeitet, die die Prüfung von digitalen Ausweisen auch ohne Smartphone erlaubt - bisher muss der E-Führerschein nämlich mit einem zweiten Handy gescannt werden, um ihn korrekt auslesen zu können.
Auch vonseiten der Post bestätigt man, dass man an einer “raschen Umsetzung” arbeite. Einen konkreten Zeitplan könne man allerdings noch nicht nennen.
Privatwirtschaft und E-Führerschein: Alles kann, nichts muss
Anders sieht es in der Privatwirtschaft aus. Schnell ist der Führerschein gezückt, wenn man im Supermarkt Alkohol kaufen will und man nach dem Alter gefragt wird. Da man ohnehin schon mit den meisten Smartphones kontaktlos bezahlen kann, scheint auch ein Altersnachweis mit dem Handy praktisch zu sein. “Beim digitalen Führerschein bietet die App 'eAusweis Check' der Privatwirtschaft die Möglichkeit, den digitalen Führerschein zu prüfen”, hebt das Finanzministerium hervor.
Einen Rechtsanspruch, dass der digitale Führerschein auch als Identitäts- oder Altersnachweis akzeptiert wird, gebe es allerdings nicht. Es liege an den jeweiligen Unternehmen, ob sie diese Form des Ausweises annehmen.
Ähnlich dürfte es sich bei der Registrierung von SIM-Karten verhalten, wofür man seit 2019 ebenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis benötigt. Laut Mediamarkt, der bei der Registrierung von SIM-Karten als Vermittler agiert, bestehen hier je nach Netzbetreiber noch Unterschiede bei der Anerkennung des digitalen Führerscheins. Das Unternehmen empfiehlt daher, ein physisches Ausweisdokument bereitzuhalten.
Name und Geburtsdatum sind lesbar
Ein Rundruf der futurezone zeigt, dass Supermarktketten unterschiedlich an die Sache herangehen. So habe der Handelskonzern Spar nicht geplant, in naher Zukunft den digitalen Führerschein zu scannen. Da aber Name und Geburtsdatum in der App gut lesbar sind, eigne er sich dennoch als Altersnachweis. Auch in der Rewe Group, zu der etwa Penny, Billa oder Billa Plus gehören, darf ein E-Führerschein als Altersnachweis angezeigt werden.
Anders verhält es sich etwa beim Diskonter Hofer. “Der E-Führerschein gilt bei uns aktuell nicht als ausreichende Identifikation im Rahmen der Alkoholabgabe”, heißt es dort.
Schwierigkeiten bei Autovermietern
Ähnlich uneinheitlich verhält es sich bei Autovermietungen. "Wir arbeiten mit Hochdruck an einer rechtssicheren und gleichzeitig kundenfreundlichen Lösung, um digitale Führerscheine zu akzeptieren. Diese Lösung werden wir zeitnah einführen", verrät ein Sprecher des Unternehmens Sixt.
Beim Carsharing-Anbieter Share Now kann man mit einem E-Führerschein zwar fahren, aber nur, wenn man den Account noch mit einem physischen Führerschein aktiviert hat. “Eine Aktivierung des Accounts mit dem E-Führerschein ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich und vorerst nicht geplant”, sagt eine Unternehmenssprecher*in. Der E-Führerschein eigne sich nicht für den Registrierungs- und Validierungsprozess von Share Now.
Einen großen Haken hat der digitale Führerschein außerdem noch: Er ist nur in Österreich gültig. “An einem Abkommen, das die EU-weite Nutzung ermöglicht, wird aktuell gearbeitet”, heißt es auf dem BMF.
Digitale Brieftasche soll voller werden
Noch ist man also besser beraten, neben dem digitalen Führerschein auch ein physisches Ausweisdokument bei sich zu haben. Nach und nach sollen diese aber auch digitalisiert und Teil der “digitalen Brieftasche” werden. So befinde sich derzeit auch ein digitaler Altersnachweis in Konzeption, der 2023 folgen soll. Gespräche mit der Eventbranche/Nachtgastronomie oder Vertreter*innen der Trafikant*innen wurden bereits geführt, so der Tenor aus dem Finanzministerium.
Auch an einem elektronischen Identitätsnachweis werde gearbeitet. Dieser könne etwa beim Eintritt in die Diskothek vorgezeigt werden und folgt dem Grundsatz der Datenminimierung. Dieser besagt: So viele Daten wie nötig, aber so wenig wie möglich dürfen erfasst werden.
Digitaler Führerschein für Verkehrskontrollen
Vollkommen ersetzen kann der E-Führerschein den Führerschein in Scheckkartenformat scheinbar nur im Straßenverkehr, und zwar als Lenkberechtigung, der bei einer Verkehrskontrolle hergezeigt werden kann. “Der digitale Führerschein beinhaltet dabei dieselben Informationen wie ein analoger Führerschein”, bestätigt das Finanzministerium, das für den digitalen Führerschein zuständig ist.
Dafür sollte das Smartphone zumindest noch einige Prozent Akku haben. Wenn sich das Handy nicht mehr anschalten lässt, ist man auf das Entgegenkommen der Polizist*innen angewiesen. Vielleicht ist es ja möglich, das Gerät noch kurz im Auto aufzuladen.
Akzeptiert die Polizei den E-Führerschein also auch als Identitätsnachweis? Aus dem Innenministerium heißt es dazu, dass der Führerschein lediglich zum Nachweis der Lenkberechtigung, "aber nicht dem Nachweis der Identität dient und daher von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt wird".
"In der Praxis wird es wohl passen, wenn die Polizist*in einen digitalen Führerschein gezeigt bekommt und der Zweck der Identitätsfeststellung dadurch erfüllt werden kann", erklärt Innenministeriumssprecher Harald Sörös. Für eine Identitätsfeststellung nach dem Sicherheitspolizeigesetz sei jedoch auch die Erhebung des Wohnsitzes erforderlich. Dieser werde im Führerscheinregister nicht in benötigter Form abgebildet. Deshalb sei in diesem Fall der digitale Führerschein nicht als Identitätsnachweis geeignet.