Gemischte Reaktionen auf Facebook-Massenlöschung der Querdenker
Facebook hat in einer Massenlöschung 150 Kanäle und Seiten der Querdenker-Bewegung in Deutschland entfernt. Der Konzern begründet das mit einer „koordinierten Schädigung der Gesellschaft“ durch das Netzwerk. Die Mitglieder des Netzwerks verstießen in koordinierter Weise wiederholt gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook, wie das Unternehmen in einem Blogbeitrag mitteilte. „Hierzu zählen die Veröffentlichung von gesundheitsbezogenen
Falschinformationen, Hassrede und Anstiftung zur Gewalt.“
Die Inhalte würden in der vorliegenden Form das Potenzial bergen, in reale Gewalt umzuschlagen und auch in anderer Form gesellschaftlichen Schaden anzurichten. „Außerdem haben wir Verlinkungen auf Domains der Querdenken-Bewegung von unserer Plattform entfernt", heißt es seitens Facebook. Bei den beanstandeten Inhalten auf Facebook und Instagram ging es den Angaben nach „in erster Linie darum, die Verschwörungstheorie der 'Coronadiktatur' zu verbreiten“.
Protest des Gründers der Bewegung
Das Unternehmen werde die Lage weiter beobachten und Maßnahmen ergreifen, sobald es weitere Verstöße feststelle, heißt es seitens Facebook. „Ziel unserer Maßnahmen ist es, die missbräuchliche Verwendung unserer Plattform zu unterbinden und die Menschen zu schützen, die unsere Dienste nutzen.“
Betroffen sind auch die Accounts von „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg. Er kündigte an, gegen die Löschung rechtlich vorzugehen. Statt Belege für behauptete Verstöße zu benennen, habe Facebook einen neuen Tatbestand geschaffen („Neue Arten von bedrohlichen Netzwerken“), um die friedliche Regierungskritik kriminalisieren zu können, erklärte „Querdenken711“.
Reaktionen
Seitens der Politik in Deutschland gab es darauf zahlreiche Reaktionen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken lobte im SWR-Fernsehen die Entscheidung von Facebook. Gleichzeitig kritisierte sie aber, dass Plattformen ihrer Verantwortung noch nicht vollständig nachkämen, volksverhetzende und andere strafbare Inhalte zu entfernen.
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von „guten Nachrichten“. Mit diesen Sperrungen dürfte es für die Szene erheblich schwieriger werden, ihre Propaganda zu verbreiten, und der weitere Zulauf aus der Bevölkerung dürfte erschwert werden, sagte der Minister der dpa.
Die Nicht-Regierungsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) erklärte, das neue „Verfahren“ von Facebook zur Sperrung „schädlicher“ Inhalte werfe viele Fragen auf. „Zwar mögen die Sperrungen im konkreten Fall gerechtfertigt sein. Doch sehen wir es aus der Perspektive der Meinungsfreiheit überaus kritisch, dass sowohl die Kriterien als auch das Verfahren dieser Sperrungen völlig intransparent sind“, sagte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer der dpa.
Der Berliner Jurist betonte, Facebook trage als eine der wichtigsten Plattformen für den Diskurs im Netz eine große Verantwortung. Daher dürften Entscheidungen, die die praktische Reichweite der Meinungsfreiheit massiv beeinflussen, nicht allein Netzwerken wie Facebook überlassen werden. Die GFF forderte den Gesetzgeber auf, in der neuen Legislaturperiode ein digitales Gewaltschutzgesetz zu schaffen. „Damit meinen wir ein gerichtliches Verfahren, in dem Accounts zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden können, mit denen rechtswidrige Inhalte ins Netz gestellt wurden.“
Auch Markus Reuter von netzpolitik.org ordnet die Massenlöschung in einem Kommentar folgendermaßen ein: "Wem die Grund- und Freiheitsrechte wichtig sind, dem stellt es die Nackenhaare auf, wenn ein monopolistisches Unternehmen, das privat mehrere der größten Öffentlichkeiten der Welt kontrolliert, mit Wisch-Waschi-Begründungen aus der Facebook-Blackbox großen Teilen einer politischen Bewegung – so beschissen man diese auch finden mag – den Saft abdreht."
Forderung nach Transparenz bei Facebook
Der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek sagte, das Sperren von Inhalten durch private Anbieter sei „immer eine zweischneidige Sache“. „Einerseits ist es natürlich richtig, dass offenkundige Falschinformationen im Gesundheitsbereich nicht verbreitet werden. Andererseits gilt Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert.“ Es stelle sich die Frage, nach welchen Kriterien Inhalte gesperrt würden und wie die Gefahr einer Willkür hierbei ausgeschlossen werden könne. „Marktbeherrschende Anbieter wie Facebook sind hier in einer besonderen Rolle. Sie müssen ihre Verfahren und Kriterien vollständig transparent machen.“
Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) erklärte, es sei zulässig, dass Soziale Netzwerke von ihren Nutzerinnen und Nutzern die Einhaltung bestimmter Community Standards verlangen, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen. Das sei auch höchstrichterlich festgestellt worden. „Dabei muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer und das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.“ Wer sich in diesen Rechten verletzt fühle, könnte gerichtlich dagegen vorgehen. „Das gilt auch für diesen Fall.“
Prüfung, ob Inhalte wirklich gefährend sind
Franziska Brantner, Spitzenkandidatin der Grünen in Baden-Württemberg, betonte, dass Meinungsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut sei. Jetzt ginge es aber darum zu prüfen, ob das gefährdende Inhalte seien. „Unserer Meinung nach geht es vor allem darum, dass Facebook konsequent gegen antisemitische, volksverhetzende oder rassistische Inhalte vorgeht und sie gelöscht werden.“
Kein Verständnis für das Löschen der „Querdenken“-Profile zeigte Martin Hess, AfD-Spitzenkandidat in Baden-Württemberg für die Bundestagswahl. Es sei nicht akzeptabel, dass hier von privaten Unternehmen Meinung im Netz zensiert werde. „Deshalb wollen wir auch die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“, erklärte er gegenüber dem SWR. Durch diese Eingriffe sei die Demokratie gefährdet.