Netzpolitik

Rückschlag für Facebook: Nationale Datenschutzverfahren möglich

Neuer Rückschlag für Facebook im Streit um Datenschutz: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich auf die Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt – zum pdf des Urteils. Diese könnten gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der betroffenen Firma in einem anderen Land liege, urteilten die Richter am Dienstag.

Aus dem Urteil des EuGH

Der Fall geht auf ein Verfahren in Belgien zurück. Dort wollte die Datenschutzbehörde Facebook verpflichten, bei Internetnutzer*innen, die nicht eingewilligt haben, das Platzieren von bestimmten Cookies zu unterlassen, mit deren Hilfe nutzer*innenspezifische Daten zwischengespeichert werden können.

Facebook hatte die Zuständigkeit angefochten und argumentiert, dass sich der europäische Hauptsitz in Irland befindet und deswegen zunächst die dortigen Behörden federführend sind.

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