Wien will europäische Regeln für AirBnB und Digital-Plattformen
Ein entsprechender Forderungskatalog, der auf Initiative der Stadt eingebracht wurde, wird am Dienstag in der Wirtschaftskommission des Ausschusses der Regionen (AdR) behandelt. Das teilte Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) am Montag mit.
Im Kern gehe es dabei um eindeutig vollziehbare Bestimmungen, die die Digitalwirtschaft rechtlich absichern und die Vollziehung von Regeln durch die zuständigen öffentlichen Behörden sicherstellen sollen, hieß es. „
Wien fordert klare, faire Regeln in der EU für Digital-Plattformen. Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten“, stellte Hanke klar.
Regionale Regeln werden ignoriert
Die EU müsse sich um die Interessen der Menschen in den Städten, Gemeinden und Ländern kümmern. Wobei Wien, so wurde beteuert, keineswegs gegen die Plattformwirtschaft sei. Nötig seien aber faire Rahmenbedingungen: „Wir fördern digitale Anwendungen, wo immer das sinnvoll ist und den Menschen nützt. Aber keine Steuern zu zahlen oder regionale Regeln bewusst zu ignorieren - das ist nicht innovativ und das akzeptieren wir nicht“, bekräftigt
Hanke.
Gefordert wird eine Änderung der laut Rathaus „völlig veralteten E-Commerce-Richtlinie“. Nun gelte es, eine Mehrheit für diese Forderung in einem ersten offiziellen Gremium der EU zu erreichen. Dabei agiere Wien etwa im Bereich Kurzfristvermietung gemeinsam in einem starken europäischen Netzwerk mit Städten wie Amsterdam, Paris, Barcelona, Berlin, Bordeaux, Venedig oder Krakau.
Wien will Daten von den Plattformen
Die Stellungnahme zielt laut Hanke auf wesentliche Punkte. So sollen Städte und Gemeinden Zugang zu relevanten Daten von Plattformen erhalten. Die Überlassung von Daten über definierte Schnittstellen erhöhe nicht zuletzt auch die Effizienz für die Plattformen selbst, wird beteuert. Auch müssten diese für illegale Inhalte haftbar gemacht werden, also etwa wenn sozial geförderte Wohnungen angeboten werden.
Die Stadt Wien hatte etwa auch im Sommer bereits einen Vorstoß gemacht, um Daten von E-Scooter-Anbietern zu bekommen, damit besser abgestimmt werden kann, welche Anbieter wo zugelassen werden, um auch Strecken zu bedienen, mit denen die Öffis an ihre Grenzen stoßen.
Derzeit führt Wien gegen mehrere Anbieter auf Basis des Wiener Tourismusförderungsgesetzes Verwaltungsstrafverfahren, wie es hieß. „Zahlreiche Plattformen halten sich nach Punkt und Beistrich an die Regeln - und das ist gut so. Wir wollen, dass das in Zukunft alle in Wien tätigen Unternehmen tun“, sagte Hanke. Die Stadt streitet derzeit mit
Airbnb über die Übermittlung von Daten in Zusammenhang mit der Abgabe der Ortstaxe.
Die Forderungen im Detail:
1.Daten
Europas Städte und Gemeinden brauchen im Digitalzeitalter den Zugang zu relevanten Daten von Plattformen. Die Städte benötigen die jeweiligen Plattform-Daten, um effizient vollziehen zu können (z.B. im Abgabewesen). Die Überlassung von Daten muss laut Antrag an die Wirtschaftskommission des AdR auf Basis eines konkreten
gesetzlichen Auftrages erfolgen. Die Überlassung von Daten über definierte Schnittstellen erhöht nicht zuletzt auch die Effizienz für die Plattformen selbst.
2.Rechtssicherheit
Europas Städte brauchen Rechtssicherheit. Derzeit gilt für digitale Unternehmen in der EU das Sitzlandprinzip, d.h. Rechtsstreitigkeiten müssen mit teils hohen Kosten und großem Aufwand in fremden Rechtssystemen ausgetragen werden. Diesbezüglich müssen die Rechte von Behörden in den Sitzländern klarer geregelt werden, um die Regeln ohne unverhältnismäßigen Zusatzaufwand durchsetzen zu können. Gleichzeit gelte es gerade europäische Plattformen die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend in einem rechtssicheren Rahmen etablieren zu können.
3.Verantwortlichkeit
Plattformen sind längst keine „schwarzen Bretter“ mehr, an denen lediglich Nachrichten ausgetauscht werden. Sie stellen zahlreiche zusätzliche Dienstleitungen zur Verfügung wie Bewertungen, Reihungen, sie betreiben Markterschließung uvm. Sie müssen daher auch für illegale Inhalte haftbar gemacht werden können, bspw. müssen sozial geförderte Wohnungen von den Nächtigungsplattformen entfernt werden können.
4.Spezialthema Wohnen
Der AdR fordert eine klare Neuregelung der Thematik schon im Digital Services Act, da Wohnungsmärkte in allen Mitgliedsstaaten grundsätzlich speziellen gesetzlichen Regeln unterworfen sind. Die Kurzfristvermietung entzieht dabei in zahlreichen Städten Europas wesentlichen Wohnraum, der somit Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung steht. Das europäische Rahmenrecht müsse hier klar regelnd eingreifen, gerade um auch das Zusammenleben und leistbares Wohnen in urbanen Zentren zu gewährleisten.