Amazon-Paket mit Prime-Klebeband und Versandetikett auf dunklem Hintergrund.
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Ab März 2026: Amazon schafft das „Commingling“ ab

Im österreichischen Onlinehandel ist Amazon der unumstrittene Marktführer. Rund 40 Prozent der Online-Ausgaben heimischer Konsumenten entfallen auf das US-Unternehmen. Das geht aus dem E-Commerce-Report 2025 von Handelsverband und ECDB hervor. Wer bei Amazon eine Bestellung tätigt, bekam allerdings in der Vergangenheit nicht immer das Produkt, was er oder sie in den Online-Einkaufswagen gelegt hatte. Denn beim Commingling erhielten Kunden teils nicht das bestellte, sondern ein baugleiches Produkt eines anderen Händlers. Dieses Verfahren will Amazon nun abschaffen – mit Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer.

Commingling – was versteht man darunter?

Das Onlineshopping nahm in den vergangenen Jahren einen starken Einfluss auf das Einkaufsverhalten der Österreicher. Immer häufiger werden Kleidung, Kosmetik oder Reisen im Internet gekauft oder gebucht. 97 Prozent der Verbraucher gehen inzwischen regelmäßig online auf Einkaufstour. Das geht aus dem E-Commerce-Report 2024 hervor. 

Bestellten sie in der Vergangenheit auch Waren über Amazon, erwartete so manchen nach dem Auspacken allerdings eine Überraschung. Denn statt des bestellten Produkts konnte sich ein anderes im Lieferkarton befinden – baugleich und preisidentisch, aber von einem anderen Händler.

Dieses Verfahren, das von den Käufern meist unbemerkt blieb, ist unter dem Namen Commingling bekannt. Sein Wegfall kann für Konsumenten künftig längere Wartezeiten und für Verkäufer geringere Bestellzahlen bedeuten. Folglich kann es für Händler zukünftig sinnvoll sein, sich an eine professionelle Amazon Agentur zu wenden, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen.

Wie funktioniert das Commingling?

Amazon lagerte bislang identische Produkte unterschiedlicher Verkäufer unter derselben Produktkennung, der ASIN. Aus diesem Produktpool wurden die eingegangenen Bestellungen erfüllt. Diese Praxis barg sowohl für die Logistik des Versandhändlers als auch für die Kunden mehrere Vorteile, darunter:

  • kürzere Lieferwege
  • eine effizientere Lagerlogistik und
  • geringere Transportkosten

Ein Grund für diese positiven Auswirkungen: Amazon lieferte die Ware immer aus dem jeweils nächsten Lager aus. Dank der größeren Anzahl möglicher Lieferanten war auch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Onlineriese den gewünschten Artikel in der Nähe des Käufers verfügbar hatte.

Auf den Bestellprozess oder die Liefergeschwindigkeit nahm dieser Vorgang keinen Einfluss. Die Kunden erhielten ihre Produkte schnell und zuverlässig. Nur kamen sie nicht zwingend aus dem Bestand des vorher ausgewählten Händlers. 

Warum endet das Commingling-Verfahren?

Zwar ging das Commingling mit Vorteilen für den Käufer einher – dieser bekam seine Waren meist besonders schnell. Allerdings führte die Praxis auch zu einigen Nachteilen. Das galt insbesondere dann, wenn ein Produkt zurückgeschickt wurde. Denn Retouren ließen sich durch die identische Produktkennung nur schwer einem Händler zuordnen.

Zudem erhöhte sich durch die einheitliche ASIN die Gefahr, dass Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Produkten unbemerkt blieben. So konnten minderwertige Waren oder gar Fälschungen leichter in den Verkaufskreislauf gelangen. 

Folglich kam es vor, dass Käufer ein Produkt zwar bei einem seriösen Verkäufer bestellt hatten, jedoch einen qualitativ minderwertigen, wenn auch baugleichen Ersatz erhielten.

Der daraus resultierende Ärger fiel gleichermaßen auf den Händler sowie auf Amazon als Verkaufsplattform zurück. Das bedeutete für beide einen Imageschaden. Was Amazon als milliardenschweres Unternehmen kaum beeinflusste, konnte sich für seriöse Lieferanten und Händler zu einem schwerwiegenden Problem entwickeln.

Denn Kunden, die ein unzureichendes Produkt mit ihnen in Verbindung brachten, sahen tendenziell auch zukünftig vom Kauf ihrer Waren ab.

Um solche negativen Folgen einer identischen Produktkennung zu vermeiden, plant Amazon eine Änderung im Lager- und Lieferprozess. Ab spätestens 31. März 2026 soll das Commingling aufgehoben werden. Stattdessen will der Onlineriese seine Lagerbestände wieder streng nach Verkäufern trennen.

Aufgrund der noch einheitlichen Warenpools kann es sich dabei um einen längeren Prozess handeln. Das Ziel besteht jedoch darin, identische Produkte nicht länger einheitlich zu verwalten. Sie sollen stattdessen eindeutig einem Händler zuzuordnen sein. Somit sollen Bestellungen zukünftig nur noch aus dem Bestand des Verkäufers bedient werden, für den sich die Konsumenten bewusst entschieden haben.

Commingling vereinfachte den Verkauf von Produktfälschungen

Die Entscheidung, das Commingling trotz der vorhandenen Vorteile einzustellen, traf Amazon nicht ohne Grund. Insbesondere Markenhersteller, Marktplatzhändler und Verbraucherschützer hatten sich in der Vergangenheit mehrfach gegen das Verfahren ausgesprochen. 

Hauptsächlich im Fall einer Retoure wurden die Kritiken laut. Und zwar dann, wenn Käufer anstelle des bestellten Produkts gefälschte Ware erhielten. Denn diese brachte seriöse Lieferanten und Händler in Verruf. 

Eine saubere Trennung der Produktströme soll es dagegen zukünftig vereinfachen:

  • Verantwortlichkeiten zuzuordnen
  • Qualitätsunterschiede zu verdeutlichen
  • Fälschungen zu identifizieren und
  • Rücksendungen korrekt zu verarbeiten

Zugleich wird durch das Ende des Comminglings den Kunden erst die Möglichkeit gegeben, einen Händler bewusst auszuwählen. Denn Amazon ermöglichte es zwar im Rahmen des Einkaufsprozesses, Lieferanten oder Verkäufer im Hinblick auf den Preis zu wählen. Bei der letztendlichen Lieferung spielte diese Entscheidung jedoch kaum mehr eine Rolle.

Geht das Ende des Comminglings auch mit Nachteilen einher?

Mit der Abschaffung des Comminglings gehören fehlerhafte Produktzuordnungen der Vergangenheit an. Das bedeutet, seriösen Händlern können nicht länger minderwertige oder gefälschte Waren untergeschoben werden. Zumindest dann nicht, wenn sie sich wirklich nicht im eigenen Lieferpool befinden. 

Folglich sinkt für die Verkäufer das Risiko eines unverschuldeten Imageschadens. Gleichzeitig profitieren die Käufer von einer bewussten Händlerauswahl. 

Das wiederum heißt jedoch, dass die eigene Sichtbarkeit auf der Verkaufsplattform für Lieferanten und Händler umso wichtiger wird. Zudem kann das Ende des Comminglings für die Verkäufer mit einem höheren organisatorischen Aufwand einhergehen. 

Schließlich unterhält Amazon europaweit eine große Anzahl an Lieferstandorten. Für die Händler bedeutet das, sie müssen mehr Standorte beschicken, damit die Kunden ihre bestellten Produkte innerhalb kurzer Zeit und mit kurzen Lieferwegen erhalten. 

Ebenso erfordert eine strikte Trennung der Warenströme eine eindeutige Kennzeichnung der eigenen Artikel. Anders als in einem Produktpool mit anderen Händlern müssen diese separat verwaltet und präzise getrackt werden. Dadurch können auf die Verkäufer neben einem zeitlichen Mehraufwand auch höhere Kosten zukommen.

Das Commingling-Ende erhöht Transparenz und Produktauthentizität

Ohne Zweifel kann der Wegfall des Commingling-Verfahrens die Warenlogistik in Zukunft schwieriger gestalten. Dieser erhöhte Aufwand geht letztendlich auf die Kunden über. Sie müssen entweder mit höheren Kosten oder längeren Wartezeiten rechnen, wenn sie ein Produkt über Amazon bestellen. 

Schließlich erweitert sich das bislang engmaschige Netz an verfügbaren Artikeln. Längere Lieferzeiten sind die Folge.

Dennoch ist nicht damit zu rechnen, dass Kunden deutlich länger als üblich auf ihre Bestellungen warten müssen. Insbesondere für beliebte Markenhersteller und große Händler ist es schließlich kein Problem, an mehreren Standorten Waren vorzuhalten.

Dieser Mehraufwand lohnt sich für beide Seiten. So sorgt Amazons Abkehr von maximaler logistischer Effizienz für mehr Transparenz im gesamten Bestellprozess. Zudem profitieren insbesondere die Verbraucher von der leichteren Rückverfolgbarkeit ihrer Bestellungen und natürlich der Produktauthentizität. 

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