Warum die Handytarife jetzt teurer werden
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Fallen die EU-Roaming-Gebühren für Endkunden weg, werden die Mobilfunk-Tarife im Inland steigen. Diese Warnung des Telekom-Regulators vor einem Jahr scheint sich schon ab April zu bewahrheiten. Die drei heimischen Netzbetreiber mussten auf hohe Roaming-Einnahmen verzichten, was deutliche Spuren in den Jahresbilanzen hinterließ. Allein A1 beklagte ein Minus von 20 Mio. Euro, bei Drei ist von einem "signifikanten Millionenbetrag" die Rede.
Weil Tariferhöhungen im heiß umkämpften Markt schwer durchsetzbar sind, ziehen die Preise bei A1, T-Mobile und Drei jetzt völlig automatisiert und geräuschlos an. Das Zauberwort dazu steht in den Geschäftsbedingungen und heißt "Wertsicherungsklausel". Damit können die Betreiber inflationsbedingt höhere Kosten für Netzausbau oder -erhaltung automatisch ausgleichen. Während die Inflationsabgeltung bei Mieten oder Versicherungen schon längst fixer Vertragsbestandteil ist, wurde sie im wettbewerbsintensiven Mobilfunk erst nach der ersten Marktbereinigung 2012 klammheimlich eingeführt. Nur die Wertkarten-Tarife blieben verschont. So gibt es bei Diskont-Anbietern wie HoT oder Spusu keine Wertsicherung.
Spielraum
Um sich strategischen Spielraum zu verschaffen und den Verdacht kartellrechtlicher Absprachen zu entgehen, legten die Betreiber unterschiedliche Schwellenwerte fest, ab wann erhöht werden kann. So hebt Drei die Grundgebühr nur dann an, wenn die heimische Teuerung (laut VPI) bei drei Prozent und darüber liegt. T-Mobile hat den Schwellenwert mit zwei, A1 mit einem Prozent festgelegt. Im Vorjahr lag die Inflation bei 2,1 Prozent. Drei hebt jedoch ab April die Grundgebühr bei mehr als 130 Tarifen gleich um 3,92 Prozent an. Die VPI-Teuerung von 2015 und 2016 mit jeweils 0,9 Prozent wird dabei hinzugerechnet. Bestandskunden müssen dadurch bis zu 2,55 Euro mehr im Monat zahlen. Auch T-Mobile erhöht teilweise kumuliert, A1 um 2,1 Prozent. Beim Marktführer gab es jedoch schon im Juli des Vorjahres echte Tariferhöhungen.
Drei-Chef Jan Trionow verteidigt die Wertsicherung als "relevante und vernünftige Maßnahme", die auch in anderen Branchen üblich sei. Mit den weggefallenen Roaming-Einnahmen habe dies aber nichts zu tun.
Kein Kündigungsrecht
Konsumentenschützer kritisieren die Klauseln scharf. Anders als bei echten Tariferhöhungen haben Handy-Kunden bei Inflationsanpassungen kein außerordentliches Kündigungsrecht, können bei aufrechtem Vertrag also nicht wechseln. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren, das vom Verein für Konsumenteninformation angestrebt wurde. AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer kritisiert auch die intransparenten Spielräume bei der Anhebung: "Es wäre schon wünschenswert, dass die Höhe der Preisanpassung vorhersehbar ist." Es besteht zumindest eine vorherige Informationspflicht, an die sich die Betreiber auch halten.
Dass Handy-Tarife als Bestandteil des VPI-Warenkorbes überhaupt an den VPI preisgebunden werden, sehen manche Ökonomen durchaus skeptisch. Dadurch werde eine hohe Inflation noch weiter angeheizt.
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