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Google muss Daten mit Konkurrenz teilen und Chrome nicht verkaufen

Die Google-Suchmaschine muss Daten mit Konkurrenten teilen. Das entschied ein Richter am Dienstag in Washington im Prozess um Vorwürfe eines illegalen Monopols gegen den US-Konzern Alphabet. 

Er wies jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, den Internetriesen zum Verkauf seines Chrome-Browsers zu zwingen. Die US-Regierung sei dabei mit ihren Forderungen zu weit gegangen. Mit der Auflage, Daten zu teilen, soll der Wettbewerb bei der Online-Suche gestärkt werden.

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Google muss Suchmaschinen-Index teilen

Zugleich untersagte Richter Amit Mehta Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren. 

Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.

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Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Web erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Börse wertet Urteil als Erfolg für Google

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um 7 Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um 3 Prozent aufwärts. 

Die Entscheidung könnte nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.

Google beherrscht Suchmaschinen-Markt

Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein. Google-Chef Sundar Pichai hatte bei der Verhandlung im April Bedenken geäußert, dass die vom US-Justizministerium geforderten Maßnahmen zur Weitergabe von Daten es Konkurrenten ermöglichen könnten, die Google-Technologie nachvollziehen zu können. 

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Google hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher Jahre vergehen.

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