B2B

Uber gibt Waymo 245 Millionen US-Dollar um Streit beizulegen

Im Rechtsstreit über Betriebsgeheimnisse der Fahrdienstbranche haben die Google-Schwester Waymo und ihr Konkurrent Uber einen Vergleich erzielt. Waymo hatte Uber beschuldigt, Technologien fürs autonome Fahren gestohlen zu haben, und Uber verklagt. Informierten Kreisen zufolge forderte Waymo mindestens eine Milliarde Dollar Schadenersatz und eine öffentliche Entschuldigung.

Der nun vereinbarte Vergleich sieht unter anderem vor, dass Uber Waymo Aktien im Wert von rund 245 Millionen Dollar (aktuell 200 Mio. Euro) überschreibt, sagte ein Waymo-Sprecher am Freitag. Beiden Unternehmen zufolge wurde zudem festgehalten, dass keine Technologie von Waymo bei Uber zum Einsatz komme. Das Verfahren wurde nach nur fünf Tagen eingestellt.

Dokumente mitgenommen

In der vor einem Jahr eingereichten Klage hieß es, ein früherer Waymo-Mitarbeiter habe bei seinem Weggang von der Alphabet-Tochter mehr als 14.000 vertrauliche Dokumente heruntergeladen und mitgenommen. 2016 gründete der Mann, der als Visionär für autonomes Fahren gilt, eine eigene Firma für selbstfahrende Lkw. Als diese später von Uber gekauft wurde, sollen die von Waymo stammenden Informationen bei Uber gelandet sein. Wie aus Gerichtsunterlagen hervorging, schätzte Waymo den Schaden auf rund 1,9 Milliarden Dollar (derzeit 1,55 Mrd. Euro). Uber wies dies zurück.

Der neue Uber-Chef Dara Khosrowshahi brachte zwar sein Bedauern über die Vorgänge zum Ausdruck. Er erklärte nach dem Vergleich aber auch, dass keine exklusiven Waymo-Technologien im Bereich des autonomen Fahrens bei Uber verwendet worden seien. Die beiden Mitfahrdienste konkurrieren hart um den Zukunftsmarkt der selbstfahrenden Autos, in dem sich neben Apple auch Auto-Riesen wie Volkswagen, GM und Ford die Pole-Position sichern wollen. Mit dem Vergleich kann der im August angetretene Khosrowshahi einen von mehreren Skandalen abhaken, die das Unternehmen unter seinem Vorgänger Travis Kalanick erschüttert hatten.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!