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600 Euro vorab: Darf mein Stromanbieter eine Sicherheitsleistung verlangen?

Wenn man sich nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter umsieht, tut man das meist aus einem bestimmten Grund: Um mit einem günstigeren Tarif Geld zu sparen

Ein guter Startpunkt dafür ist der Tarifkalkulator der E-Control, der einen objektiven Vergleich aller in Frage kommenden Angebote bietet. Angezeigt wird auch, wie viel man sich, verglichen mit dem bestehenden Vertrag, sparen könnte. Mit Wechsel- oder Neukunden-Rabatten sind das nicht selten mehrere hundert Euro jährlich. 

Umso größer ist der Schock, wenn der neue Anbieter zum Vertragsabschluss erstmal ein paar hundert Euro „Sicherheitsleistung“, „Kaution“ oder „Vorauszahlung“ verlangt. Der futurezone ist beispielsweise ein Fall bekannt, bei dem ein Stromlieferant vorab 610 Euro forderte. Überweist man diese nicht, kommt der Vertrag nicht zustande. Doch: Ist das eigentlich legal?

Absicherung des Anbieters ist rechtens

Die kurze Antwort: Ja. Mit der Sicherheitsleistung kann sich ein Anbieter für den Fall absichern, dass ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. „Begründet wird eine Sicherheitsleistung zumeist mit der schlechten Bonität des potenziellen Kunden. Diese schlechten Bonitätsdaten beruhen zumeist auf Zahlungsrückständen etwa bei Energieversorgern oder Mobilfunkanbietern“, erklärt Walter Hager vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). 

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Selbst wenn man noch nie irgendwo im Zahlungsrückstand war bzw. keinen negativen Eintrag bei einer Kreditauskunftei hat, kann ein Gas- oder Stromlieferant eine Sicherheitsleistung verlangen. Das wird beispielsweise mit einem Mangel an Bonitätsdaten begründet. Energieanbieter können Kunden allerdings auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Maximal 3 Monatsbeträge

Für die Sicherheitsleistung gelten klare Regeln. Erstens: Sie darf maximal 3 monatliche Teilzahlungsbeträge ausmachen. „Die Teilzahlungsbeträge ergeben sich aus dem zu erwartenden Verbrauch, welcher im Idealfall aus vorhergegangenen Abrechnungen hervorgeht. Gibt es diesen Wert nicht, wird ein durchschnittlicher Haushaltsverbrauch (Wohnungsgröße, Personen, etc.) herangezogen“, erläutert Hager.

Zweitens: Wenn man die Rechnungen beim Anbieter immer pünktlich begleicht, muss dieser die volle Sicherheitsleistung nach 12 Monaten zurückzahlen. „Im Normalfall erfolgt die Rückzahlung als Überweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto. Manchmal wird die Sicherheitsleistung mit der Schlussrechnung gegengerechnet. Voraussetzungen sind, dass alle Rechnungen beglichen sind und keine offenen Forderungen oder laufenden Mahnverfahren bestehen“, sagt der VKI-Experte.

Im Zweifel nachfragen

Wenn einem die Höhe der Sicherheitsleistung übertrieben erscheint, kann man sich direkt an den Anbieter wenden. Alternativ beraten Konsumentenschutz-Einrichtungen wie VKI oder Arbeiterkammer. Auch die Schlichtungsstelle der E-Control ist ein Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit Energieanbietern.

Ob ein Anbieter eine Sicherheitsleistung verlangen wird, ist im Vorhinein schwer abzuschätzen. Auch der VKI habe keine Übersicht, welche Energieunternehmen von diesem Recht Gebrauch machen oder nicht, sagt Hager.

Nachzahlungen in Raten

Gerade besonders kalte Wintermonate, in denen man mehr Strom und Gas verbraucht als erwartet, können zu bösen Überraschungen auf der Schlussrechnung führen – es drohen hohe Nachzahlungen. Menschen, bei denen das Geld knapp ist, können Energieanbieter dann formlos um Ratenzahlung bitten.

„In diesem Fall muss ihnen unverzüglich ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden“, so Hager. „Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für 12 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Nachzahlung, die mindestens die Höhe von 4 monatlichen Teilzahlungsbeträgen erreicht) für 18 Monate möglich. Die vorzeitige Zahlung ist jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne zusätzliche Kosten möglich. Generell dürfen für die Einräumung dieser Ratenzahlung vom Netzbetreiber bzw. Lieferanten keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.“

Prepayment-Zähler für Strom

„Statt einer Sicherheitsleistung gibt es auch das Recht auf einen Zähler mit Vorauszahlungsfunktion“, betont der VKI-Experte. Der Einbau eines solchen Prepayment-Zählers kostet laut E-Control einmalig 24 Euro, dazu kommt eine monatliche Gebühr von 1,92 Euro

Hat man einen derartigen Zähler in der Wohnung, kann man beim Energieanbieter Guthaben über einen bestimmten Betrag kaufen, so ähnlich wie bei einer Prepaid-SIM-Karte. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, muss man neues nachkaufen. Überraschende Nachzahlungen gibt es in dieser Situation nicht.

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Smart Meter

Eine weitere Möglichkeit, um die Kosten für den eigenen Stromverbrauch genau im Blick zu behalten, ist ein Smart Meter. In Wien sind bereits 98 Prozent der Haushalte damit ausgestattet, wie ORF Wien im November meldete. Auch im übrigen Land ist der Roll-out der digitalen Zähler annähernd abgeschlossen, wie die E-Control  bekanntgegeben hat.

Smart Meter erfassen den Verbrauch detailliert – bis zu 4-mal in der Stunde – und übermitteln Zählerdaten automatisch an den Netzbetreiber. Als Verbraucherin oder Verbraucher hat man über dessen Webseite oder App Einsicht in die eigene Stromnutzung, auch der Lieferant muss monatlich eine eine Verbrauchs- und Stromkosteninformation erstellen. Dadurch kann man z.B. „Stromfresser“ im eigenen Haushalt leichter identifizieren oder Einsparungspotenzial finden.

Durch die Daten von Smart Meter kann das Recht auf eine Monatsrechnung geltend gemacht werden“, sagt Hager. „Darüber hinaus kann schnell auf Verbrauchssteigerungen oder Preiserhöhungen reagiert werden, die ansonsten unter Umständen erst mit der Jahresabrechnung erkannt worden wären.“ Besonders hilfreich ist das, wenn man einen Stromvertrag mit dynamischen Preisen hat – in günstigen Stunden kann man dann etwa die Kochwäsche waschen oder das E-Auto laden.

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Jana Wiese

interessiert sich besonders für die gesellschaftlichen Auswirkungen von Technologie und Wissenschaft. Mag das offene Web, Podcasts und Kuchen, (food-)bloggt seit 2009.

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