Netzpolitik

AK warnt vor EU-Plan zu Auflösung von Mobilfunkverträgen

Am 25. April will die EU über neue, einheitliche Spielregeln für Telekom- und Internetbetreiber verhandeln. Der österreichischen Arbeiterkammer ist dabei ein Punkt besonders ins Auge gestochen. Er betrifft Zusatzzahlungen, die von Kunden zu leisten sind, die einen Mobilfunkvertrag vor Ende der Mindestvertragsdauer auflösen. Sie sollen laut Plan der EU künftig Mobiltelefone zurückgeben müssen, die sie durch Subventionierung des Netzanbieters erhalten haben, oder für den Restwert des Telefons bezahlen. Möglich ist auch die Bezahlung noch ausstehender Tarifzahlungen bis zum Ende der Mindestvertragsdauer.

Was der Arbeiterkammer besonders sauer aufstößt, ist, dass der EU-Plan nicht unterscheidet, warum der jeweilige Mobilfunkvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Auch bei berechtigten Gründen für eine Vertragsauflösung, etwa weil der Mobilfunkanbieter Preise erhöht oder die Geschäftsbedingungen zu seinen Gunsten verändert, könnten künftig Zusatzzahlungen fällig werden.

Welche Werte der Mobilfunkanbieter vom Kunden dabei verlangt, wird laut AK nicht überprüfbar sein, denn Einkaufspreise für Mobiltelefone, die Kunden zu verbilligten Preisen angeboten werden, werden üblicherweise nicht offengelegt. Die AK fordert daher von der EU, faire Regelungen aufzustellen. "Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten", meint AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.

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