Netzpolitik

KommAustria untersagt Online-Video-Angebot von Ö3

Der ORF darf sein Radioprogramm Ö3 vorerst nicht mit zusätzlichen Videoinhalten versehen und online verbreiten. Das hat die Medienbehörde KommAustria entschieden und am Donnerstag in einer Aussendung mitgeteilt. Mit dem Online-Angebot Ö3-Live/Visual plante der ORF "bebildertes Radio" mit Musikvideos und Livebildern aus dem Ö3-Studio. Die KommAustria stuft dieses Angebot als Fernsehprogramm ein.

"Eine derartige Erweiterung des ORF-Angebots ist vor dem Hintergrund des ORF-Gesetzes jedoch nicht möglich. Der Antrag des ORF auf Genehmigung der Erweiterung seines Online-Angebots war daher von der Medienbehörde abzuweisen", teilte die KommAustria mit. Der Versorgungsauftrag des ORF sei laut Behörde eindeutig geregelt: "Da die Anzahl der Fernsehprogramme, egal ob sie terrestrisch, über Satellit oder online verbreitet werden, bundesweit auf die bestehenden Programme ORF eins und ORF 2 sowie die beiden Spartenprogramme beschränkt sei, komme die Einführung eines weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms (Ö3-Live/Visual) nicht in Betracht."

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) übte an den Plänen wiederholt Kritik und warnte vor weiteren Marktverzerrungen zugunsten des ORF. Im ORF argumentierte man, dass es neue multimediale Angebote für das Publikum brauche und man den öffentlich-rechtlichen Sender nicht in die mediale Steinzeit zurückdrängen dürfe. Der aktuelle Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig.

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