Netzpolitik

Neues Telekomgesetz bringt automatische Gebührenerhöhungen

Im Rahmen des Aktionsplans für die Förderung der nächsten Mobilfunkgeneration, 5G, hat Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) vorgelegt. Es soll den Ausbau des Netzes beschleunigen und Verwaltungsvereinfachungen bringen. Ein zentraler Punkt ist der Rechtsanspruch für Telekomfirmen, an Gebäuden der öffentlichen Hand 5G-geeignete kleine Antennen anzubringen.

Telekommunikationsgebühren sollen künftig automatisch an die Inflation angepasst werden. Damit sollen aufwändige Novellierungen der Gebührenverordnung vermieden werden. Auch bereite das Infrastrukturministerium eine Neugestaltung des Systems der Funkgebühren vor, das insgesamt zu einer Gebührensenkung führen werde. Künftig soll auch das Infrastrukturministerium Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes nutzen können.

E-Rechnung als Standard

Die derzeit fünf Behörden, die das TKG 2003 sowie das FMaG 2016 (Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen) vollziehen, sollen zu einer Behörde - dem Fernmeldebüro - zusammengeführt werden. Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt, ein Verzeichnis über die aktuelle Breitbandversorgung in Österreich ("Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung") zu erstellen und zu veröffentlichen. Zur Rechtsbereinigung wird das Amateurfunkgesetz 1998 in das TKG 2003 eingearbeitet.

Künftig gelten elektronische Rechnungen als der Standard, auf Verlangen können die Kunden aber weiter Papierrechnungen verlangen.

Die Novelle des Komm Austria Gesetzes schafft weiters Grundlagen, um Radiostationen dafür zu entschädigen, dass der Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz ("700 MHz-Band") künftig für Mobiltelefonie statt für Radiosendungen gewidmet wird. Bis 30. Juni 2020 muss diese Umwidmung erfolgen. Die sogenannte Digitale Dividende II dürfte nach Schätzungen der Telekomindustrie Kostenersparnisse von 90 bis 270 Mio. Euro bringen.

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