Netzpolitik

So beantragt man online eine Wahlkarte für die Nationalratswahl

Am 29. September 2019 wird der österreichische Nationalrat neu gewählt. Üblicherweise besucht man dazu ein Wahllokal, dessen Adresse man per Informationsschreiben im heimischen Postfach erfährt. Wer allerdings wegen Krankheit, weil er gerade auf Urlaub ist oder aus sonstigen Gründen kein Wahllokal besuchen kann, der kann seine Stimme auch per Wahlkarte abgeben. Am bequemsten beantragt man solch eine Wahlkarte online.

Digitales Amt

Eine Möglichkeit dazu findet man auf der Plattform oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" (für Android und iOS) vor, wie das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betont. "Wir haben bei der EU-Wahl gute Erfahrungen gemacht und den Service für die Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt. Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit sind entscheidend, um die Akzeptanz digitaler Behördengänge zu steigern", meint Digitalisierungsministerin Elisabeth Udolf-Strobl.

Voraussetzung für die Beantragung der Wahlkarte auf oesterreich.gv.at oder in der "Digitales Amt"-App ist der Besitz einer Handy-Signatur. Diese kann in Finanzämtern, über FinanzOnline oder bei Post.at aktiviert werden. Wer eine Handy-Signatur besitzt, kann die Wahlkarte mit wenigen Klicks bestellen.

Ohne Handy-Signatur geht's auch

Zu einer Wahlkarte kommt man online aber auch ohne Handy-Signatur. Die Gemeinde Wien bietet diese Möglichkeit etwa auf ihrer Webseite wien.gv.at. Zur Identifikation verwendet man hier die Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer. Alternativ kann man auch einen anderen Lichtbildausweis verwenden. Den muss man allerdings fotografieren und das Bild auf der Webseite hochladen.

Im Rest Österreichs kann man die Wahlkarte über die Webseite wahlkartenantrag.at bestellen. Hier kann man sich entweder per Bürgerkarte oder Handy-Signatur, einem Antragscode (den man im per Post übermittelten Informationsschreiben erfährt), der Reisepassnummer oder einem gescannten (bzw. fotografierten) Lichtbildausweis identifizieren.

Fristen beachten

Bei allen Optionen sollte man folgende Frist beachten: Wahlkarten können bis 25. September 2019 beantragt werden. Jenen Antragstellern, die erst am 25. September bestellen, wird empfohlen, sich die Wahlkarte an ihrem zuständigen Wahlreferat abzuholen. Genau dort kann man Wahlkarten aber auch noch bis 27. September, 12:00 Uhr, persönlich bestellen. Will man die Wahlkarte nach Hause zugeschickt bekommen, empfiehlt sich daher die Beachtung der Beantragungs-Deadline 24. September.

Damit die Wahlkarte gültig ist, muss sie bis spätestens 29. September, 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen. Wer auf den zeitgerechten Versand vergisst und wider Erwarten doch in seinem Wahllokal vorbeischauen kann, kann die Wahlkarte auch dort abgeben. Wer die Wahlkarte bereits jetzt bestellt und sich fragt, warum der Versand so lange dauert, dem sei gesagt, dass der Versand der Wahlkarten erst am 2. September beginnt.

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