Staatsanwälte fordern mehr Ressourcen im Kampf gegen Hass im Netz
Der jüngste Vorstoß von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur Bekämpfung von Hass im Netz stößt in der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf positives Echo. Man weise seit Jahren auf das Problem hin, sagte deren Präsidentin Cornelia Koller zur APA. Man brauche dafür allerdings zusätzliche Ressourcen.
„Wenn man das ernsthaft verfolgen will, das steht fest, muss man Leute und Geld zur Verfügung stellen“, betonte Koller. Allein schon an der von Zadic jüngst genannten Idee, eine „Ausforschungspflicht“ für die Staatsanwaltschaft bei Delikten wie üble Nachrede zu schaffen, mache das klar. Die entsprechenden Daten würden von den Providern nämlich nur sechs Monate lang gespeichert.
Wieviel Personal man genau benötige, wollte Koller nicht beziffern. Es seien jedenfalls mehr als jene fünf Planstellen, die Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Justizminister einst versprochen habe.
Emittlungspflicht für Hasskriminalität geplant
Mit der neuen Justizministerin sei man bereits in der Phase der türkis-grünen Sondierungen in Kontakt gewesen, weitere Gespräche seien in Aussicht gestellt. Von Zadics Vorhaben kenne man vorerst nur all jenes, was im Regierungsprogramm niedergeschrieben sei, so die Staatsanwälte-Vertreterin.
Dort heißt es konkret: „Bei Privatanklagedelikten sollte in der StPO für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden, weil die Ausforschung zeit- und kostenintensiv ist.“ Auch die Bündelung der Ressourcen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität wird angepeilt, Justizmitarbeiter sollen in Kooperation mit dem Innenministerium geschult werden.
Erwähnt wird zudem der Opferschutz. Recht allgemein wird hier die „Entwicklung von rechtlichen Instrumenten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz“ genannt. Die damit befassten Stellen sollen bundesweit vernetzt werden. Prüfen will man die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit Elementen wie Accountsperren oder der zwingenden Nennung eines Zustellbevollmächtigten für Betreiber internationaler sozialer Netzwerke.