Wer den Cybertruck im ersten Jahr weiterverkauft, muss Strafe zahlen
Tesla verbietet Cybertruck-Käufer*innen, das Fahrzeug binnen des ersten Jahres weiterzuverkaufen. Die ersten, limitierten Auslieferungen an US-Kund*innen sollen am 30. November beginnen.
Die neue "Cybertruck Only"-Klausel in den Kaufbestimmungen von Tesla legt fest, dass das Fahrzeug nur dann innerhalb von einem Jahr nach Erhalt verkauft werden darf, wenn die Firma ausdrücklich zustimmt. Dabei muss Tesla den "unvorhergesehenen" Grund für den Weiterverkauf als "gerechtfertigt" einstufen.
Zudem muss Tesla dann rechtzeitig über den Verkauf informiert werden und behält sich vor, das Fahrzeug für den Originalpreis abzüglich 0,25 Dollar pro gefahrene Meile (1,6 km) zurückzukaufen. Hinzu kommen Abzüge für Abnutzung und eventuelle Reparaturen gemäß den Tesla-Standards für Gebrauchtwagen.
Mindestens 50.000 Dollar Strafe für "Flipping"
Tesla behält sich vor, nicht nur gegen einen Verkauf ohne ausdrückliche Erlaubnis rechtlich vorzugehen. Es reicht schon der "begründete Verdacht", dass gegen die Bestimmungen verstoßen werden könnte. Verkauft man trotzdem, kann Tesla eine einstweilige Verfügung beantragen und damit den Verkauf verhindern.
Zusätzlich sollen 50.000 Dollar Schadensersatz oder der Verkaufspreis - je nachdem welcher Wert höher ist - eingefordert werden. Zudem kann Tesla den Verkauf weiterer Fahrzeuge an den oder die Betroffene verweigern.
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Mit den strengen Regeln will Tesla "Flipping" verhindern. Wie bei anderen limitierten Produkten schlagen auch hier Personen schnell zu, um das Fahrzeug dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Daher sind bei limitierten Editionen von Fahrzeugen solche Klauseln üblich. Allerdings handelt es sich beim Cybertruck eigentlich nicht um eine solche streng limitierte Version. Tesla plant, im kommenden Jahr 100.000 Fahrzeuge in den USA auszuliefern.