Eine Filmzusammenfassung von Godzilla Minus One (2023) brachte den Mann ins Gefängnis. (Symbolbild)
Japaner muss wegen Spoiler 18 Monate ins Gefängnis
Wegen umfassender Zusammenfassungen von Filmen und Anime-Serien muss ein 39-jähriger Japaner 1,5 Jahre ins Gefängnis und eine Geldstrafe von Million Yen (etwa 5.350 Euro) bezahlen. Das urteilte ein Gericht zugunsten der CODA (Content Overseas Distribution Association), einer Organisation, die in Japan Urheberrechte von Medienunternehmen durchsetzt.
Dem Mann wird vorgeworfen, auf seiner Fandom-Website zwischen 2018 und 2023 detaillierte Beschreibungen von Filmen und Serien geteilt zu haben. Diese sollen komplette Handlungen und sogar Dialoge mit einer Textzeichenlänge von mehr als 3.000 Zeichen umfasst haben.
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Overlord und Godzilla
Konkret geht es in dem Rechtsstreit um einen Text über eine Episode der Anime-Serie Overlord (2018), die dem japanischen Medienkonzern Kadokawa gehört. Ein zweiter Artikel betrifft den Film Godzilla Minus One (2023), der dem Produktionsstudio Toho gehört. Die Rechteinhaber waren der Ansicht, dass die Zusammenfassungen Handlung und Dialoge so weit vorwegnahmen, dass für Leser der Zusammenfassung kein Anreiz mehr bestand, das tatsächliche Werk anzuschauen und es zu kaufen.
Rechtlich zählen die Zusammenfassungen nämlich als „Adaptionen“, für die man eigentlich eine Form von Lizenzgebühr zahlen müsste – was der Japaner nicht tat. Der Vorwurf lautet außerdem, dass der Mann im großen Stil mit Anzeigen verdiente, die auf seiner Website eingebettet waren. Allein 2023 sollen die Einnahmen aus Werbung 38 Millionen Yen (rund 203.389 Euro) betragen haben.
Umfangreiche Texte
3.000 Zeichen klingen zwar nach nicht viel, aber man muss bedenken, dass ein Zeichen im Japanischen ein ganzes Wort (Kanji) sein kann. In Japan wird das Urheberrecht streng gehandhabt: Erstellt man dort eine zu ausführliche Zusammenfassung, kann das unter Umständen sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, wie der aktuelle Fall zeigt.
Von CODA geteilter verpixelter Screenshot von der Website, wegen der der 39-jährigen eine Haftstrafe absitzen muss.
© CODA
Keine Video-Trailer
Es geht nicht nur um Text, sondern auch Videos können dort zum Problem werden: In der Vergangenheit hat die CODA bereits ein Verbot von YouTube-Videos durchgesetzt, die Filme oder Serien zusammenfassen. In Zukunft will die Lobbyorganisation das Urheberrecht dort noch strenger durchsetzen. Kritiker meinen, dass die strengen Gesetze die Fankultur einschränken und den freien Austausch über Werke verhindern.
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Ausschweifende Filmzusammenfassungen, mit denen man Geld verdient, wären auch in Österreich nicht unproblematisch: So haben Rechteinhaber auch bei uns Vergütungsansprüche. Wenn man ein Werk teilweise weiterverbreitet, können Verwertungsgesellschaften Geldforderungen stellen. Wenn man also etwa sehr szenengetreu mit Zitaten einen ganzen Film nacherzählt, wäre das auch bei uns schwierig.
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