FILE PHOTO: Kim Dotcom smiles during an interview with Reuters in Auckland
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Kim Dotcom: "In den USA würde ich nie einen fairen Prozess bekommen"

„Wir werden (die Berufung) gewinnen: entweder vor dem Berufungsgericht oder vor Neuseelands Supreme Court“, sagte der 44-Jährige in einem am Sonntagabend veröffentlichten Interview von Spiegel Online.

Zwar hätten die „Hollywood-Lobby und die US-Regierung von Obama“ Druck gemacht. „Aber Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland nicht strafbar.“ Das sei nur eine zivilrechtliche Sache, dafür könne er nicht ausgeliefert werden. Also habe der Richter irgendwas gesucht, was so ähnlich aussehe, und sei auf Betrug gekommen. „Aber damit wird er nicht durchkommen“, sagte Dotcom.

Vorwürfe wegen Megaupload

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im großen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

Dotcom sagte, dass er in den USA nie einen fairen Prozess bekäme. In diesem Prozess drohten ihm im schlimmsten Fall bis zu 88 Jahre Haft. „Sollte ich ausgeliefert werden, würde ich im Gefängnis sterben.“ Falls er das Verfahren gewönne, würde er gerne wieder mal nach Deutschland reisen. „Wenn das hier vorbei ist, werde ich meine Mutter in Schleswig-Holstein besuchen. Dann werde ich mich mit meinen alten Kumpels treffen und Computer spielen.“

Derzeit bereite er ein neues Web-Angebot vor, einen neuartigen Fileshop. „Unser Fileshop ermöglicht jedem, der interessanten Content besitzt, diese Inhalte selbst zu vermarkten, ohne über Drittanbieter zu gehen“, sagte er.

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