Bei einer Gepäckskontrolle am Flughafen Wien Schwechat stellte die Polizei 40 Kilo der Droge Khat sicher (Symbolbild).
Neue Regeln für Powerbanks im Flugzeug
Beim Packen für Flugreisen muss man einiges beachten: gefährliche Gegenstände, oder solche, die von Airlines oder Flugsicherheitsbehörden als gefährlich erachtet werden, dürfen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden. Elektronische Geräte unterliegen strengen Beschränkungen, denn Akkus können leicht Feuer fangen.
Die Lufthansa Group hat ihre Regeln für Powerbanks nun verschärft. Das betrifft neben der Lufthansa selbst auch die Austrian Airlines, Eurowings, Swiss, Brussels, Discover, Edelweiss und Air Dolomiti.
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Maximal 2 Stück pro Passagier
Pro Passagier sind maximal 2 Powerbanks erlaubt. Sie dürfen maximal 100 Wattstunden Batterieleistung haben, das entspricht i. d. R. etwa 27.000 mAh. Sie dürfen zudem nicht beschädigt oder defekt sein.
Für Modelle mit bis zu 160 Wattstunden braucht man eine Sondergenehmigung von der Lufthansa. Auch bei batteriebetriebenen medizinischen Geräten muss man mindestens 48 Stunden vor Abflug um eine Transportgenehmigung ansuchen, heißt es auf der Konzern-Webseite.
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Aufladen verboten
Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden. Dabei muss man sie allerdings entweder am Körper, in der der Tasche des Vordersitzes oder unter dem Vordersitz verstauen.
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Im Gepäckfach über den Sitzen darf man seine Powerbank nicht lassen. Während des Fluges ist die Benutzung bzw. Aufladung von Powerbanks untersagt. Für E-Zigaretten und Vapes gelten die gleichen Bedingungen.
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