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Netzpolitik

Ermittlungen wegen Sicherheitsleck bei Google+ eingeleitet

Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar hat Ermittlungen zum jahrelangen Datenleck beim Online-Netzwerk Google Plus eingeleitet. „Offenbar hat Google den Vorfall bewusst verschwiegen, damit Gras über die Sache wächst“, erklärte Caspar. „Zentrale Frage wird sein, wann die Lücke durch Google geschlossen wurde“, betonte der Datenschützer mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai greift und hohe Strafen bei Verstößen vorsieht.

Aus den Medien davon erfahren

Habe Google den Fehler wie am Montag mitgeteilt noch im März ausgeräumt, gelte dafür das alte Recht des Bundesdatenschutzgesetzes. „Dies setzt bei der Informationspflicht hohe Hürden und greift nur für den Fall, dass besonders sensible Daten von der Lücke betroffen waren“, erläuterte Caspar. Auch seine Behörde habe wie die irische Datenschutzbehörde von dem Datenleck aus den Medien erfahren. „Letztlich erschwert die Verschleierung des Tathergangs und der zeitliche Ablauf die Möglichkeiten, Inhalt und Umfang des Verstoßes aufzuklären“, kritisierte der Datenschützer.

Auch die irische Datenschutzbehörde hat mehr Informationen von Alphabeth, dem Mutter-Konzern hinter Google+, angefordert.

Keine Information

Google hatte am Montag mitgeteilt, dass durch eine Software-Panne bei dem Online-Netzwerk Basis-Profilinformationen wie Name, E-Mail-Adresse, Geschlecht oder das Alter von Nutzern jahrelang für App-Entwickler ohne Erlaubnis abrufbar waren. Der Internet-Konzern habe keine Hinweise darauf, dass die Lücke ausgenutzt wurde - habe aber auch keine Daten, um das rückwirkend zu prüfen. Die Lücke sei im März entdeckt und umgehend geschlossen worden. Zugleich entschied sich der Konzern damals, weder die potenziell Betroffenen, noch die Öffentlichkeit zu informieren.

Für Caspar ist die Situation vergleichbar mit dem Facebook-Datenskandal um Cambridge Analytica, „bei dem bereits für die Masse der einzelnen Fälle Verjährung eingetreten war und eine nachträgliche Ahndung nur nach dem alten Recht möglich gewesen war“. Die Weitergabe der Informationen von Facebook-Nutzern an die Datenanalyse-Firma war erst mehrere Jahre später bekanntgeworden, obwohl das Online-Netzwerk seit Ende 2016 davon wusste.

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