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US-Klage gegen Amazon wegen Missbrauchs der Marktmacht

„Amazons Online-Handelsplattform profitiert von Amazons wettbewerbsfeindlichen Geschäftspraktiken und wird durch sie geschützt“, heißt es in der am Dienstag eingereichten Klage von Generalstaatsanwalt Karl Racine. Amazon kontrolliere zwischen 50 und 70 Prozent des Online-Handels in den USA und sorge für „künstlich aufgeblähte Preise“.

Amazon reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage für eine Stellungnahme. Der Generalstaatsanwalt verteidigt das öffentliche Interesse auf Basis des Washingtoner Rechts.

IT-Konzerne im Visier

Die Geschäftspraktiken großer Online-Konzerne werden in den USA zunehmend kritisch beäugt. Im vergangenen Jahr reichten Bundesbehörden und Bundesstaaten bereits Klagen gegen den Internetriesen Google und die Online-Plattform Facebook ein. Auch hier geht es um den Vorwurf wettbewerbswidriger Praktiken.

In Europa sorgen die vergleichsweise geringen Steuerleistungen der US-IT-Reisen in vielen Staaten und bei vielen anderen Unternehmen für Ärger.

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