Österreich will Ausweispflicht für soziale Netzwerke
Der Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren wurde am Montag in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt. Damit soll der Zugang für Kinder zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, beschränkt werden, hieß es. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst.
Wer sich künftig bei einem dieser Dienste anmeldet, muss sein Alter vorweisen, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Die Anbieter müssen das Alter einmalig beim Erstellen eines neuen Kontos überprüfen. Bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes ebenso überprüft werden.
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Möglicherweise ID Austria
Welche Altersverifikation konkret zur Anwendung kommt, wird im Gesetzesentwurf nicht erwähnt. Es sind lediglich die Anforderungen an eine solche Überprüfung aufgelistet. Demnach müssen die Plattformen eine Altersverifikationsmethode einsetzen, die nach dem Stand der Technik zu den datensparsamsten verfügbaren Methoden zählt.
Bei der Technologie zur Altersverifikation dürfen die Bereitsteller dieser Technologie nicht nachvollziehen können, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet wird. Auch die Zielplattform erhält nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein.
Das bedeutet, dass sich in Zukunft alle Österreichinnen und Österreicher ausweisen müssen, wenn Instagram, TikTok, Snapchat oder YouTube nutzen wollen - nicht nur bei der Anmeldung eines neuen Kontos. Laut dem Gesetzesentwurf müssen nämlich auch bereits aktive Accounts überprüft werden.
Hohe Geldstrafen drohen
Die Plattformen haben aber die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Das Gesetzesvorhaben setzt jedoch bei der Verantwortung der Konzerne an. Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohen Sanktionen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.
Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen gehören übrigens Empfehlungsalgorithmen mit überwiegenden Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten.