Im Detail erklärt: Wozu die EU Apple künftig noch zwingen will
Wenn man als iPhone-User neue AirPods in Betrieb nimmt, dann geht das sehr einfach. Quasi mit einem einzigen Tippen auf dem iPhone-Bildschirm sind die AirPods mit dem Apple-Handy verbunden.
Will man kabellose Kopfhörer eines anderen Herstellers mit einem iPhone koppeln, dann ist das deutlich umständlicher. In diesem Fall muss man sich durch die Einstellungen und das Bluetooth-Menü kämpfen und in der Regel zusätzlich die App des Herstellers herunterladen.
Dieses nahtlose und reibungslose Zusammenspielen der Apple-Geräte bezeichnet die EU in einem Dokument als "magisch". Gleichzeitig stößt sich die EU-Kommission an dieser Bevorzugung der eigenen Geräte, sodass sie den iPhone-Hersteller mit den Digitalmarktgesetzen (DMA – Digital Markets Act) dazu zwingt, sein abgeschottetes System zu öffnen.
Welche Änderungen die EU von Apple im Detail verlangt, geht aus langen und verklausuliert verfassten EU-Dokumenten hervor. Wer sich die Mühe macht, sich durch diese komplizierten Schriften zu quälen, wird eine Menge darüber lernen, wie die Apple-Geräte funktionieren, worin sie sich von der Konkurrenz unterscheiden und warum das Apple-System so reibungslos funktioniert.
Ich habe mich durch die EU-Dokumente gearbeitet und fasse für euch zusammen, wie AirDrop, das "magische Koppeln" mit AirPods, die Notifications auf der Apple Watch und AirPlay im Detail funktionieren.
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AirDrop: Vorrang auf der Datenautobahn
AirDrop ist die einfachste Möglichkeit, Fotos, Videos oder andere Dateien von einem iPhone direkt an ein anderes iPhone oder an sein MacBook und iPad zu senden. Wenn man eine Datei per AirDrop versendet, erkennt das iPhone zunächst, ob sich andere Apple-Geräte in Reichweite befinden. Dafür senden iPhones über Bluetooth Low Energy (BLE) permanent Signale aus. Öffnet man das Sharing-Menü, hält das iPhone nach diesen BLE-Signalen Ausschau.
Damit nicht jeder Fremde seine Bilder per AirDrop verschicken kann, nutzt Apple den Modus "Nur Kontakte". Das iPhone vergleicht dafür die gehashten Kontaktdaten der Geräte. Dieser Prozess läuft über einen Apple-eigenen Hintergrunddienst namens "sharingd".
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Apple AirDrop
© Apple
Sobald sich Sender und Empfänger über BLE gefunden haben, wird zwischen den beiden Geräten eine direkte Wlan-Verbindung aufgebaut - eine sogenannte Peer-to-Peer (P2P) WiFi Connection. Dafür nutzt Apple ein proprietäres Protokoll namens Apple Wireless Direct Link (AWDL), das von Nicht-Apple-Geräten nicht verwendet werden kann.
Ist diese Wlan-Verbindung zwischen den Apple-Geräten hergestellt, startet der AirDrop-Datentransfer mit hoher Bandbreite. Geht es nach der EU, soll eine solche Hochgeschwindigkeitsverbindung künftig auch zwischen Apple- und Nicht-Apple-Geräten möglich sein. Die EU verlangt daher von Apple, das AWDL-Protokoll für die Konkurrenz zu öffnen oder parallel dazu ein offenes Protokoll zu verwenden.
Im Zuge dessen hat Apple sogar damit gedroht, AirDrop in der EU komplett abzudrehen. Der iPhone-Hersteller sieht aus nachvollziehbaren Gründen nämlich nicht ein, sein eigens entwickeltes AWDL-Protokoll der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen beziehungsweise auf ein nach seiner Ansicht schlechteres Protokoll zurückzugreifen.
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Die geheime Datenautobahn
Dieses AWDL-Protokoll (Apple Wireless Direct Link) bildet ohnehin den Mittelpunkt vieler Auseinandersetzungen zwischen Apple und der EU. Mit dieser Technologie werden nämlich nicht nur AirDrop, sondern auch AirPlay, Hotspots und andere Dienste ermöglicht.
Mit dem hauseigenen AWDL kann Apple sicherstellen, dass die direkte Wlan-Verbindung zwischen den Apple-Geräten möglichst schnell aufgebaut wird, stabil bleibt und alles reibungslos über die Bühne geht.
Mit AWDL löst Apple auch ein Problem herkömmlicher Wlan-Verbindungen, die immer nur über einen Kanal funken können - entweder mit dem Router oder P2P mit einem anderen Gerät. AWDL schaltet stattdessen extrem schnell zwischen den Kanälen hin und her. In Millisekunden-Abständen wechselt das iPhone zwischen dem Heim-WLAN vom Router und der Direktverbindung zum jeweiligen Apple-Gerät.
Der Vorteil daran ist, dass man mittels P2P-Wifi per AirDrop eine große Datei an seinen Mac-Computer schicken kann und gleichzeitig mit dem Router beziehungsweise dem Internet verbunden bleibt.
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Apple AirDrop
© Apple
Als offene Alternative zum proprietären Apple-Protokoll AWDL gilt "Wi-Fi Aware" (Neighbor Awareness Networking) der Wi-Fi Alliance. Dieses Protokoll hat Apple jahrelang mitentwickelt, hat sich dann aber zurückgezogen und hat sich auf AWDL konzentriert. In der Funktionsweise sind sich beide Technologien ähnlich.
AWDL ist jedoch eng mit der Hardware der Apple-Geräte verzahnt und dafür optimiert. Es ist daher auch wenig verwunderlich, dass AWDL beim Datendurchsatz und der Stabilität die Nase vorn hat.
Um dem EU-Regelwerk zu entsprechen, unterstützen iOS 26 und iPadOS 26 nun auch Wi-Fi Aware. Die EU verlangt, dass bis 1. Juni 2026 ein Teil der Vorgaben umgesetzt werden muss. Bis Ende 2026 müssen alle Barrieren aus dem Weg geschafft werden. Dann soll AirDrop herstellerunabhängig zwischen verschiedenen Geräten funktionieren.
So wie es aussieht, funktionieren auf iPhones und iPads derzeit beide Protokolle parallel. Es wird sich erst zeigen, ob das weiterhin so bleibt, oder ob Apple wieder an der Weiterentwicklung von des offenen Wi-Fi Aware mitarbeitet, sein eigenes Protokoll in den Ruhestand schickt oder gar öffnet.
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AirPlay muss geöffnet werden
Auch bei AirPlay verlangt die EU ähnliche Änderungen. Der Dienst, mit dem Audio und Video von einem Apple-Gerät auf ein anderes kompatibles Gerät übertragen werden kann, setzt ebenso auf den Discovery-Mechanismus via Bluetooth LE und dem proprietären Übertragungsprotokoll AWDL.
Um dem EU-Regelwerk künftig zu entsprechen, muss Apple hier ähnlich wie bei AirDrop auf einen offenen Standard setzen, der auch von der Konkurrenz genutzt werden kann. Auch in diesem Fall kommt wieder das offene Übertragungsprotokoll Wi-Fi Aware ins Spiel.
Voraussichtlich muss Apple bis Ende 2026 gewährleisten, dass alternative Casting-Methoden wie Google Cast gleichberechtigt im Apple-System funktionieren. Nach den DMA-Gesetzen der EU darf Apple den Drittanbietern keine Limits bei der Bandbreite oder Bildqualität auferlegen, die für AirPlay nicht gelten.
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Apple AirPlay
© Apple
Das "magische" AirPods-Pairing
Wie eingangs erwähnt, ist das Pairing zwischen iPhone und AirPods-Kopfhörern deutlich reibungsloser als das Koppeln mit Kopfhörern anderer Hersteller. Technisch gesehen basiert diese näherungsgesteuerte Kopplung auf Bluetooth Low Energy (BLE).
Während herkömmliche Bluetooth-Geräte oft manuell in einen Kopplungsmodus versetzt werden müssen, senden AirPods ständig kleine Datenpakete aus – sogenannte BLE Advertisements. Sobald ein nicht gekoppeltes Apple-Gerät in unmittelbare Nähe kommt, erkennt das iOS-Betriebssystem iOS das spezifische BLE-Signal.
Anschließend wird ein systemweites Pop-up ausgelöst, über dieses die AirPods gekoppelt werden können. Bei anderen Kopfhörern muss man sich dafür durch die Einstellungen und das Bluetooth-Menü kämpfen und in der Regel zusätzlich eine eigene App herunterladen.
Die EU sieht darin eine Benachteiligung anderer Hersteller und verlangt von Apple, dass dieses sogenannte "Proximity-triggered Pairing" auch für Kopfhörer, Smartwatches und andere Geräte der Konkurrenz verfügbar gemacht wird. Mit iOS 26.5 soll diese Funktion veröffentlicht werden.
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Apple AirPods mit dem iPhone verbinden
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Das intelligente Umschalten der AirPods
Wenn man mit seinen AirPods-Kopfhörern über das MacBook Musik hört und ein Anruf am iPhone eingeht, schalten die AirPods automatisch auf das iPhone um, sobald der Anruf angenommen wurde. So kann man ohne Zutun direkt vom Musikhören am MacBook auf den Anruf am iPhone wechseln.
Damit das reibungslos funktioniert, nutzt Apple ein geschlossenes System der Audio-Priorisierung. Beim Start einer jeden Audiositzung wird der Typ des Audiosignals systemweit bekanntgegeben - beispielsweise Musik, Telefonat oder Benachrichtigung. Diese Informationen werden genutzt, um die Prioritäten festzulegen. Ein Anruf hat etwa Vorrang vor Musik.
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Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Wenn während des Musikhörens am MacBook ein Anruf am iPhone eingeht, sendet das iPhone ein entsprechendes BLE-Signal aus. Wenn aktive AirPods erkannt werden, wird die Musikwiedergabe am MacBook gestoppt, die Kopfhörer mit dem iPhone verbunden, wo sie umgehend zum Telefonieren genutzt werden können.
Für diese Funktion liefert die In-Ear-Erkennung zusätzlich hilfreiche Informationen. Damit lässt sich nämlich feststellen, ob die AirPods gerade getragen werden oder nicht.
Für Drittanbieter ist diese Priorisierung und dieses automatische Umschalten nicht möglich. Die EU verlangt daher von Apple, dass Konkurrenzprodukte gleichberechtigt behandelt werden und dieselben Daten zur Verfügung gestellt werden, um dieses automatische Audio-Routing umsetzen zu können.
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Die Audiowiedergabe wechselt zwischen 2 Apple-Geräten
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Die Sache mit den Notifications
Ein weitere Sache bei der die EU von Apple weitreichende Änderungen verlangt, ist das Notification-Management im Hintergrund. Apple nutzt für seine eigenen Dienste und Geräte das sogenannte "Apple Push Notification service" (APNs). Dabei werden beispielsweise Benachrichtigungen über die Cloud an die Apple Watch zugestellt.
Benachrichtigungen, die über die Apple-Server von APNs zur Apple Watch kommen, können Bilder beinhalten, können flexibel gestaltet werden und sie können auch verschiedene Schaltflächen für unterschiedliche Aktionen darstellen.
Smartwatches von anderen Herstellern wie Garmin können nicht auf APNs zugreifen und sind auf das ANCS (Apple Notification Center Service) angewiesen. ANCS ist nicht Cloud-basiert und funktioniert lediglich über Bluetooth. Außerdem sind die Darstellungsmöglichkeiten stark begrenzt.
Benachrichtigungen auf einer Apple Watch und einem iPhone
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Mit ANCS-Benachrichtigungen auf anderen Smartwatches lassen sich rudimentäre Aktionen ausführen - etwa einen Anruf annehmen oder ablehnen. Außerdem sind sie Text-only und können eben keine Bilder oder Logos darstellen.
Die EU verlangt nun von Apple diese Benachteiligung externer Geräte abzubauen. Apple hat bereits darauf reagiert und ein eigenes neues Framework für externe Geräte entwickelt. Der direkte Zugriff über APNs bleibt der Apple Watch vorbehalten.
Seit iOS 26.3 ist es möglich, Benachrichtigungen an Nicht-Apple-Geräte in größerem Umfang per Bluetooth weiterzuleiten. Mit iOS 26.4 wurde dieses "Accessory Notifications Framework" weiter ausgebaut und mit iOS 26.5 soll nun dasselbe Framework auch für Live Activities dazukommen. Es wird also noch ein bisschen dauern, bis die Benachrichtigungen von einem iPhone in vollem Umfang an eine Garmin-Uhr weitergeleitet werden.
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Benachrichtigungen auf einer Apple Watch
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Privilegierte Hintergrundaktivitäten
Die sogenannten Background Executions sind eine weitere Angelegenheit, bei der Apple einige Änderungen vornehmen muss. Auch hier zielt das EU-Gesetz wieder auf die Gleichberechtigung von Smartwatches und verbundenen Geräten der Konkurrenz.
Die Apple Watch hat nämlich einen privilegierten Zugang zu den Hintergrundprozessen. Damit sie beispielsweise permanent das aktuelle Wetter anzeigt, können die jeweiligen Prozesse permanent im Hintergrund aktiv bleiben - auch wenn das iPhone gesperrt ist und gerade nicht genutzt wird.
Bei Smartwatches der Konkurrenz, die mit einem iPhone verbunden sind, ist dies nicht möglich. In diesem Fall werden solche Prozesse vom System nach einer gewissen Zeit beendet beziehungsweise schlafen gelegt. Das führt dazu, dass Drittanbieter-Geräte nicht genauso gut funktionieren können wie die Apple Watch. Apple argumentiert anders und begründet die Unterschiede mit dem Energiemanagement der Apple Watch.
Die EU hat Apple auferlegt, dass das Unternehmen bis Ende 2026 für eine Gleichberechtigung bei den Hintergrundaktivitäten sorgen muss. Apple darf die Konkurrenz in diesem Bereich nicht an der Funktionalität einschränken.
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Zusammenfassung
Auch wenn die EU in ihren Dokumenten relativ klar kommuniziert, welche Änderungen von Apple erwartet werden, bleibt abzuwarten, wie die jeweiligen Funktionen am Ende umgesetzt werden. All die Angelegenheiten werden sich mit Sicherheit noch über Jahre hinziehen. Ob die geforderten Änderungen tatsächlich für mehr Gleichberechtigung sorgen werden, wird sich erst zeigen.
Für die Nutzer in der EU könnte diese erzwungene Öffnung des Apple-Ökosystems bestenfalls zu einer größeren Auswahl an verfügbaren Produkten und Diensten führen, ohne dass man derart auf Apple-Geräte und -Dienste angewiesen ist. Bei der Öffnung des Apple App Stores hat es bislang nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt.
Wie sich aber bereits zeigt, führt die EU-Gesetzgebung gleichzeitig auch zu einer Verschlechterung und Benachteiligung der EU-Länder. Manche neuen Funktionen bringt Apple mit deutlicher Verspätung nach Europa, sodass sich die Nutzer in der EU gedulden müssen.
Besonders schade ist, dass Apple manche Funktionen schon gar nicht nach Europa bringt, um etwaigen Streitereien mit der EU schon vorab aus dem Weg zu gehen. Beispielsweise ist es hierzulande nicht möglich, die Live Activities vom iPhone auch auf einem MacBook anzuzeigen. Auch das iPhone-Mirroring auf ein MacBook hat Apple für die Nutzer in der EU noch immer nicht freigeschaltet.