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Konsumentenschützer gewinnen Klage gegen Magenta

Das Wiener Handelsgericht (HG) hat eine Werbeaktion von Magenta aus 2019 für rechtswidrig befunden. Bei dem Angebot mit dem Namen „Jetzt gratis bis Jahresende“ wurde den Kund*innen die Gebühr für Glasfaser-Internet bis 28.10. erlassen, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Neubestellung tätigten.

Einen Tag nach Ablauf des Angebots wurde allerdings ein erneuter Gebührenerlass bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Befristung war laut HG unzulässig.

Angebot war irreführend

Da das Angebot nach der zeitlichen Befristung weiter bestand, handelt es sich laut dem HG Wien um Irreführung. Den Kund*innen sei vermittelt worden, dass es sich um ein befristetes Angebot handle.

Dies war jedoch nicht zutreffend, da der Preisvorteil von Magenta (T-Mobile) weiterhin gewährt wurde. Das HG-Urteil ist rechtskräftig.

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