Verkehrsminister will strengere Regeln für Uber
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Im Lichte des Konflikts zwischen Wiener Taxlern und dem Fahrdienstvermittler Uber überlegt Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) strengere Regeln für das US-Unternehmen. Er lässt eine Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes prüfen, kündigte der Politiker am Sonntagnachmittag in einer Aussendung an. Am morgigen Montag plant die Taxiinnung einen weiteren Protest gegen ihre Konkurrenten.
„Die Rechtslage ist aktuell nicht so eindeutig. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass sich Uber nicht an die Spielregeln des Gelegenheitsverkehrsgesetzes hält“, so Hofer. „Ich werde daher eine Überarbeitung des Gesetzes in Auftrag geben, um hier für eine eindeutige rechtliche Grundlage zu sorgen.“
Mietwagenvermittlung
Der Kern des Konfliktes zwischen den Taxiunternehmen und Uber liegt darin, dass Uber mit Mietwagen operiere, erklärt der Minister. Die Uber-Fahrer seien im Auftrag der Mietwagen-Firma unterwegs, die wiederum einen Vertrag mit Uber hat. „Laut Gelegenheitsverkehrsgesetz müssen Ausgangs- und Endpunkt einer Fahrt die Betriebszentrale sein, was bei Uber allerdings nicht der Fall ist“, heißt es in der Mitteilung von Hofer. Über die Uber-App bekomme der Fahrer laufend seine Fahr-Aufträge.
Obwohl Uber wie ein Taxidienst funktioniere, brauche es im Gegensatz zu Taxi-Unternehmen keinen Gewerbeschein besitzen. Auch die Uber-Fahrer benötigten keinerlei spezielle Kenntnisse für das Gewerbe, so Hofer. Nicht gerade positiv dürfte auch die Arbeitssituation der Uber-Fahrer sein, mutmaßt der Verkehrsminister und bezieht sich dabei auf Medienberichte. Demnach blieben den Lenkern oft nur rund 20 Prozent des Umsatzes als Verdienst übrig.
Rechtsstreitigkeiten
Die Mietwagenvermittlung durch Uber beschäftigt in Österreich seit längerem die Gerichte. Uber stellte Ende April seinen Dienst nach einer einstweiligen Verfügung des Handelgerichts Wien sogar kurzzeitig ein, nahm den Betrieb zwei Tage später nach Änderungen im Bestellprozess aber wieder auf. Die Wirtschaftskammer und Taxi-Unternehmen schlossen weitere Klagen nicht aus.
Kommentare