FILE PHOTO: Illustration picture of U.S. flag with WeChat and TikTok
© REUTERS / FLORENCE LO

Netzpolitik

Biden stoppt US-Vorgehen gegen TikTok und WeChat

Die neue US-Regierung unterbricht das von Donald Trump eingeleitete Vorgehen gegen Tiktok und WeChat und will die Anschulgigungen gegen die Apps überprüfen. Dabei wolle man unter anderem feststellen, ob die Video-App und der Chatdienst tatsächlich eine Gefahr darstellten, hieß es in Anträgen des Justizministeriums bei Berufungsgerichten in Washington und San Francisco. Laut NPR wurde klar vermittelt, dass die neue US-Regierung künftig keinen Druck mehr auf die chinesischen Dienste ausüben will.

Regelmäßige Updates

Die Regierung Trump hatte Tiktok und WeChat als Risiko für Daten von Amerikanern bezeichnet und verfügte Verbote der Apps in den USA. Sie wurde dabei jedoch von US-Gerichten mit einstweiligen Verfügungen gestoppt. Die neue Überprüfung könnte ein längerer Prozess werden: Die Anträge der Regierung sehen Updates an das Gericht alle 60 Tage vor.

Justiz vs. Trump

Tiktok gehört dem chinesischen Konzern Bytedance. Trump wollte erzwingen, dass zumindest das US-Geschäft von Tiktok unter Kontrolle amerikanischer Besitzer kommt. Die Regierung in China torpedierte Gespräche über einen Verkauf aber im Herbst mit einer neuen Regel, die Export von Software-Algorithmen ohne spezielle Erlaubnis verbietet. Zudem kam ein Richter zu dem Schluss, dass die Verbotsanordnungen der US-Ministerien mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend rechtlich gedeckt waren und gab deswegen einer einstweiligen Verfügung statt. Trumps Regierung zog vors Berufungsgericht.

Aufräumarbeiten

Im Fall von WeChat beschlossen US-Richter, dass ein Verbot der App die Verfassungsrechte von Nutzern verletzten würde, die auf sie angewiesen seien. Trump hatte noch kurz vor dem Ende seiner Präsidentschaft weitere Unternehmen wie den Smartphone-Anbieter Xiaomi ins Visier genommen. Die neue Regierung von Präsident Joe Biden muss jetzt entscheiden, wie sie auch mit diesen Maßnahmen umgeht.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare