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Netzpolitik

Edtstadler lädt Google, Facebook und TikTok zu Gipfel ein

Nach ihrer Kritik an den neuen Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz können die US-Giganten Google und Facebook aber auch die chinesische Plattform TikTok ihre Bedenken nun persönlich im Kanzleramt vortragen. Sie sind ebenso wie die Internet Service Provider Austria (ISPA) von Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) zu einem Gipfel kommende Woche geladen.

Änderungen wird die Ministerin den Online-Riesen offenbar nicht signalisieren, schreibt sie doch am Sonntag in einer Aussendung, die vorgesehenen Strafen von bis zu zehn Millionen seien zwar hoch, aber notwendig. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und etwaige offene Fragen der Anbieter beantworten und den österreichischen Standpunkt klar machen.

Google und Facebook hatten am Freitag die Regierungspläne kritisiert und europäische Lösungen statt nationaler Ansätze gefordert. Auch die ISPA zeigte sich skeptisch.

Kommunikationsplattformen-Gesetz

Das neue "Kommunikationsplattformen-Gesetz" gilt für alle "in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen", die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben. Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten anstellen und ein "wirksames und transparentes Verfahren" für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit "bereits für einen juristischen Laien (...) offenkundig" ist, bzw. binnen sieben Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist.

Die Medienbehörde KommAustria kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen von bis zu zehn Mio. Euro verhängen. Sollte eine Onlineplattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform "abgefangen" werden (also z.B. die Zahlungen von Werbekunden an das Online-Unternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).

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