FILE PHOTO: The Facebook logo at Facebook headquarters in Palo Alto
© REUTERS / Robert Galbraith

Netzpolitik

Hamburger Datenschützer stellt Verfahren gegen Facebook ein

Ein Grund sei, dass die meisten Datenabrufe, um die es ging, schon verjährt gewesen seien, erklärte ein Sprecher am Freitag. In dem im April eingeleiteten Verfahren ging es um die unrechtmäßige Weitergabe von Daten Dutzender Millionen Facebook-User weltweit an die Analyse-Firma Cambridge Analytica, die unter anderem für das Wahlkampfteam des US-Präsidenten Donald Trump gearbeitet hatte. Da auch deutsche Facebook-Nutzer betroffen waren, hatte Caspar das Verfahren wegen „Erhebung von Daten ohne Rechtsgrund“ und mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 300 000 Euro auf den Weg gebracht.

Verjährt

Ein Grund zur Einstellung sei gewesen, dass die überwiegende Zahl der Fälle eines unbefugten Abrufs von Daten über die von Facebook bereitgestellte Schnittstelle zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung mehr als drei Jahre zurückgelegen habe und damit bereits verjährt gewesen sei, sagte der Sprecher. „Da die App-Entwickler nur bis Ende Mai 2015 Zugang zu den Daten hatten, betraf die bei zügigem Erlass eines Bußgeldbescheids zu sanktionierende Tat nur den noch nicht verjährten Zeitraum vom 20.05.2015 bis zum 30.05.2015.“

Zudem sei die Zuständigkeit des Hamburger Datenschutzbeauftragten für ein gegen die Facebook Ireland Ltd gerichtetes Verfahren nach einem zwischenzeitlich vom Europäischen Gerichtshof gesprochenen Urteil unklar. Das Verfahren sei bereits im August eingestellt worden.

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