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Netzpolitik

US-Gericht prüft Behördenzugriff auf europäische Daten

Diese Frage beschäftigt ab Dienstag den obersten Gerichtshof der USA. Der Supreme Court muss entscheiden, ob Microsoft an amerikanische Ermittlungsbehörden auch Daten herausgeben muss, die auf Servern in Irland lagern. Es geht um das Postfach eines Outlook-Nutzers, der ein Drogenhändler sein soll. Der Softwarekonzern hat die Herausgabe bislang verweigert - auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Begründung: Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1986 lasse die Frage offen - und grundsätzlich gelte US-Recht nur innerhalb der Grenzen der USA.
Die US-Regierung warnt: Entscheide der Gerichtshof zugunsten von Microsoft, werde das die Sicherung von Beweisen behindern - bei Betrug bis Kinderpornografie.

Cloud-Geschäft

Zwei vorinstanzliche Gerichte sind in dem Fall zu keiner Entscheidung gekommen - Grund war ein Unentschieden bei den Richterstimmen. Deshalb liegt der Fall nun beim Supreme Court. Zudem haben mehr als 30 außenstehende Parteien Eingaben zu dem Fall gemacht - andere Technologiefirmen und Interessengruppen ebenso wie die EU. Die Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf das Cloud-Geschäft amerikanischer Unternehmen haben. Die Tech-Branche fürchtet Milliardenverluste für Konzerne wie Microsoft, Google und Amazon, wenn US-Behörden auch auf Daten zugreifen können, die im Ausland liegen.

Die Europäische Union hat ein signifikantes Interesse an dem Fall. Denn in Irland verarbeitete Daten unterlägen dem EU-Datenschutzrecht. Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25. Mai offiziell in Kraft tritt, regle Datentransfers in Nicht-EU-Staaten, heißt es in der Eingabe. Entsprechende Anordnungen von Gerichten aus dem EU-Ausland würden demnach nur anerkannt, wenn es ein Abkommen zwischen den Ländern und der EU gebe. Ein Urteil des Supreme Courts wird bis Juni erwartet. Am Ende könnte die Entscheidung aber auch von der Politik überholt werden: Eine Gruppe von Senatoren hat bereits einen Gesetzentwurf in den US-Kongress eingebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten.

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