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Spotify ändert Nutzungsbedingungen: Widerspruch schwer möglich

Dass die Änderung von Nutzungsbedingungen gut geplant sein will, musste zuletzt etwa WhatsApp erfahren. Nach schlechter Kommunikation und dem Ignorieren von Beschwerden der eigenen User*innen musste die Facebook-Tochter zuletzt zurückrudern. Mit Spotify will nun der nächste große Anbieter seine AGB ändern. Auch hier verläuft der Start holprig.

Neue Spotify-Nutzungsbedingungen

Spotify-Nutzer*innen bekommen derzeit eine E-Mail, in der sie auf neue Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht werden. Ziel sei es, so offen und transparent wie möglich zu sein. Deshalb habe man das ganze übersichtlicher gestaltet, überflüssige Formulierungen entfernt und den Text mit Überschriften besser strukturiert.

Der E-Mail zufolge wird man automatisch umgestellt, sofern man bis 30. Juni 2021 nicht widerspricht. Doch genau hier wird es intransparent. Denn der in der E-Mail hinterlegte Link zur Ablehnung der Änderungen führt ins Leere bzw. auf die allgemeine Support-Seite, wo man auch beim Klicken durch 8 Unterkategorien keinen entsprechenden Eintrag findet.

Preiserhöhung und Kontoschließung

Für zusätzliche Verwirrung sorgt ein Reaktion des Streaming-Anbieters, die Golem.de vorliegt. Dabei wird Nutzer*innen offenbar nahegelegt, dass das Spotify-Konto geschlossen werden könnte, falls man den Nutzungsbedingungen nicht zustimme. Eine Anfrage der futurezone bei Spotify diesbezüglich blieb bislang unbeantwortet. 

Die neuen AGB heizen zudem Spekulationen an, dass Spotify wie schon in anderen Ländern auch in Österreich und Deutschland die Preise erhöhen könnte. Tatsächlich gibt es in den neuen AGB unter dem Punkt 4.3 erstmals einen eigenen Passus zum Thema "Preisänderung"

Schon bisher Preisanpassungen möglich

"Spotify kann nach billigem (sic!) Ermessen die Abonnementgebühren und sonstigen Preise ändern, um die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste auszugleichen", heißt es dort. Danach wird aufgeschlüsselt, wie sich die Gesamtkosten berechnen und dass alle Preisänderungen frühestens nach 30 Tagen in Kraft treten und das ordentliche Kündigungsrecht unberührt bleibe.

Ob sich in der Praxis damit etwas ändert bzw. sich der Streaming-Anbieter im Fall von Preiserhöhungen rechtlich noch besser absichern möchte, ist unklar. Denn bereits in den alten AGB aus dem Jahr 2019 fand sich unter Punkt 4.1 der Hinweis: "Spotify kann den Preis für die kostenpflichtigen Abonnements (...) bisweilen ändern, wobei Sie über alle Preisänderungen im Voraus (...) informiert werden".

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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