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So kann man sich gegen lästige Drohnen wehren

Drohnenbesitzer erfreuen sich besonders im Sommer an ihren Drohnen, denn damit können sie ihre schönsten Urlaubserinnerungen einfangen: den türkis-blauen Klopeiner See in Kärnten, den sattgrünen Wienerwald oder die beeindruckenden Gebirgszüge der Kitzbüheler Alpen. Andere empfinden die Fluggeräte aber als äußerst lästig. Nicht nur ist ihr Brummen auch von weitem zu hören, sie können auch die Privatsphäre stören. Nicht selten werden sie missbräuchlich genutzt, um Mitmenschen mittels montierten Kameras auszuspähen.

Unlängst hat sogar die US-Polizei ein Flugobjekt zum Twin Lake in Minneapolis ausgeschickt, um Nacktbader und "Oben ohne"-Badegäste ausfindig zu machen. Der Grund für den Einsatz sollen laut Behörde „mehr als ein Dutzend Beschwerden“ über Nacktheit, Alkohol- und Drogenkonsum gewesen sein. Bei den Strandbesuchern sorgte der Kontrolleinsatz für großen Unmut. Auch in einigen FFK-Bereichen und Badestränden in Österreich waren die unbemannten Flugobjekte bereits unterwegs. Doch wie kann man sich dagegen wehren?

Selbstjustiz nicht erlaubt

„Drohnenflüge sind in Österreich streng kontrolliert, aber es halten sich wenige daran“, sagt Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer vom ÖAMTC zur futurezone. Unter anderem bedarf es einer Versicherung und einer Bewilligung der Luftfahrtbehörde, um sie zu steuern. „Wesentlich ist jedenfalls, genügend Abstand zu unbeteiligten Personen zu halten“, sagt Hetzendorfer. Grundsätzlich dürfen Drohnen aber nur in unbesiedelten Gebieten fliegen – im städtischen Bereich und auch an Badeseen ist die Anwendung grundsätzlich nicht gestattet.

Symbolbild

Dem Experten zufolge sind viele Drohnenpiloten, oft auch ohne ihr Wissen, illegal unterwegs. Fühlt man sich von deren Geräten belästigt, hat man im Grunde aber nicht viel Handlungsspielraum. „Selbstjustiz ist nicht erlaubt. Ich darf eine Drohne zum Beispiel nicht vom Himmel schießen – etwa mit einem Schrotgewehr – oder mit Wasser abspritzen“, sagt er. "Das wäre nur dann erlaubt, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht und die Drohne etwa direkt auf mich zufliegen würde."

Polizei kontaktieren

„Den Drohnenpiloten selbst auszuforschen ist im Regelfall sehr schwierig, denn er könnte sich in einem Umkreis von 2 bis 3 Kilometer Entfernung befinden“, so der Spezialist. Bei Verstößen gegen das Luftfahrtgesetz könne man aber eine Anzeige gegen unbekannt bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Die Erfolgsaussichten seien laut Hetzendorfer allerdings gering. Er rät daher, entweder den Bademeister oder gleich die Polizei zu kontaktieren, um den Piloten ausfindig zu machen.

Auch laut der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control ist das der einzig mögliche Schritt. Bei Verstößen gegen das Luftfahrgesetz, also bei Flügen in sogenannten „No-Drones-Zones“ wie zum Beispiel in Gebieten rund um Flughäfen, drohen Strafen bis zu 22.000 Euro.

Wanderurlaub in den Bergen

Viele Österreicher weichen aktuell auch auf Wanderurlaube in den Bergen aus. In Gebieten, wo sich Menschen und vereinzelt und vorübergehend aufhalten, sind Drohnenflüge grundsätzlich erlaubt. Dennoch muss genügend Abstand zu Wanderern eingehalten werden. Vor allem sei es hier für Drohnenpiloten auch wichtig, auf andere Luftfahrtteilnehmer wie Paragleiter, Segelflieger oder Hubschrauber zu achten.

Besonders Helikopter können „aus dem Nichts“ auftauchen – eine Drohne ist oft schwer sichtbar und kann ihren Flug massiv stören. „Es muss nicht ungedingt ein Zusammenstoß sein, sondern alleine schon eine Zeitverzögerung bei Einsätzen ist schlimm genug. Hier zählt jede Sekunde“, sagt Hetzendorfer.

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Andreea Bensa-Cruz

Andreea Bensa-Cruz beschäftigt sich mit neuesten Technologien und Entwicklungen in der Forschung – insbesondere aus Österreich – behandelt aber auch Themen rund um Raumfahrt sowie Klimawandel.

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