Warum man bald weniger KI-Slop und Clickbait auf YouTube sehen wird
Bereits vergangenen Sommer hat YouTube die Monetarisierung „unauthentischer Inhalte“ gestoppt. Das sollte Creator davon abhalten, mithilfe von KI-Tools minderwertige, repetitive Videos zu posten.
Was der schwammige Begriff „unauthentisch“ meint, hat die Plattform diese Woche mit erneuten Änderungen seiner Bedingungen versucht klarzustellen. Damit will man Content-Farming von vornherein weniger attraktiv machen, sodass der Anteil von KI-Slop und Clickbait-Inhalten abnimmt. Details dazu wurden im Rahmen eines Videointerviews veröffentlicht:
3 Kategorien von „unauthentischen Inhalten“
YouTube teilt „unauthentische Inhalte“ in 3 verschiedene Kategorien ein. Erstens sind „generische, repetitive und vorlagenbasierte Inhalte“ nicht zulässig. Das heißt, die „Substanz“ eines Videos müsse etwas Neues sein und den Zuseherinnen und Zusehern einen Mehrwert bieten.
Zweitens, „Abstoßende, verstörende und emotional manipulative Uploads“. Das sind laut YouTube Videos, die auf emotional manipulativen Formeln basieren, „austauschbar“ wirken und Schock oder Überraschung nur dafür einsetzen, mehr Views zu bekommen. Als Beispiele nennt die Plattform Tiere in Not oder Fake-Nachrichten zum Tod von Prominenten oder Naturkatastrophen. Ob die entsprechenden Videos KI-generiert sind oder herkömmlich gefilmt wurden, ist dabei unerheblich. Der folgende Zusammenschnitt deutet etwa irreführenderweise an, dass Ariana Grande nicht mehr lebt:
Die dritte Kategorie betrifft KI-Personen im Zusammenhang mit sensiblen Themen. Es ist nicht erlaubt, dass ein künstlich generierter „Experte“ Ratschläge zu Gesundheit, rechtlichen Problemen, Finanzen oder Politik gibt.
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Kritik wegen mangelnder Einspruchsmöglichkeiten
Wenn YouTube ein Video als „unauthentisch“ einschätzt, also einer der genannten Kategorien zuordnet, wird der entsprechende Kanal vom Monetarisierungsprogramm ausgeschlossen. Das kann zur Folge haben, dass ein YouTuber von einem auf den anderen Tag sein gesamtes Einkommen verliert.
Entsprechend frustriert sind die Reaktionen auf die Änderungen: „unfair“, „nicht hilfreich“, „außerordentlich fehlerbehaftet“ ist in den Kommentaren unter dem Ankündigungsvideo zu lesen. Die Einschätzung, ob ein Video „unauthentische Inhalte“ enthält, erfolgt nämlich automatisiert – die Einspruchsmöglichkeiten für Betroffene sind begrenzt, Wartezeiten lang und Begründungen oft dünn.