Bierwirt-Prozess: Der mysteriöse “Willi” ist aufgetaucht
Kurz vor der Fortsetzung des Prozesses am Montag, schein der mysteriöse Zeuge "Willi" aufgetaucht zu sein. Die Grüne Klubobfrau Sigi Maurer wurde von einem Bierwirt wegen übler Nachrede verklagt. Sie hatte diesem unterstellt, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Beim bisher letzten Verhandlungstermin in dieser Causa hatte der Bierwirt behauptet, für die Nachrichten sei jener "Willi" verantwortlich.
Der Wirt präsentierte dem Gericht ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Freundes namens Willi aus der Stromstraße in der Brigittenau. Dieser müsse in seinem Lokal, wo alle Gäste Zugang zu seinem Computer gehabt hätten, die anstößige Nachricht abgeschickt und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben, erklärte der Wirt.
Daraufhin wurde die Verhandlung zur Ausforschung dieses Mannes vertagt. Viel war dem Bierwirt über "Willi" aber nicht bekannt, den Nachname kenne er nicht, so die Aussage damals.
Mann mit Namen Wilhelm unter den Zeugen
Auf der Zeugenliste für die anstehende Verhandlung findet sich nun tatsächlich ein Mann mit dem Vornamen Wilhelm. Dieser habe seine Zeugenladung übernommen, von seinem Erscheinen sei daher auszugehen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.
Offen ist, ob dieser unter Wahrheitspflicht die Darstellung des Bierwirten bestätigen wird. Es steht keineswegs fest, ob der Zeuge - abgesehen von einem passenden Vornamen - überhaupt etwas mit der gegenständlichen Sache zu tun hat.
Erstes Urteil aufgehoben
Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.