Netzpolitik

Bußgeldverfahren: Justizbehörde geht gegen Twitter vor

Das deutsche Bundesamt für Justiz (BfJ) knöpft sich Twitter vor. Der US-Kurznachrichtendienst gehe nicht angemessen mit Beschwerden von Nutzer*innen um und habe offenkundige Beleidigungen nicht rechtzeitig gelöscht, teilte die Bonner Behörde am Dienstag mit. Deswegen sei ein Bußgeldverfahren gegen die Tochter Twitter International Unlimited eingeleitet worden.

Grundlage dafür sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses verpflichtet Firmen zu einem wirksamen und transparenten Verfahren zum Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden bei rechtswidrigen Inhalten.

Pflicht bei Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung

Die Behörde geht nicht von Einzelfällen, sondern einem strukturellen Versagen aus. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, twitterte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Plattformen dürfen es nicht einfach hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden.“ Eigentlich müssen Unternehmen wie Twitter gemeldete Inhalte umgehend prüfen, ob diese wirklich rechtswidrig sind. Ist dies so, müssen sie gelöscht oder der Zugang gesperrt werden.

Diese Pflicht greift zum Beispiel bei Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohungen. Laut BfJ liegen zahlreiche Inhalte vor, die Twitter gemeldet worden seien, ohne dass rechtzeitig dagegen vorgegangen worden sei.

Gegen die selbe Person gerichtet

Die Behörde kann Bußgelder verhängen, wenn ein systemisches Problem vorliegt, ähnliche Fälle also immer wieder vorkommen. Davon werde hier nach der Überprüfung eines Zeitraums von 4 Monaten ausgegangen. Alle Inhalte seien ehrverletzend gewesen und hätten sich immer wieder gegen die selbe Person gerichtet.

Aus Sicht der Behörde habe es sich dabei um Beleidigung gehandelt. Twitter hat nun Zeit zur Stellungnahme, wie die Behörde betonte. Bevor ein Bußgeld verhängt werden kann, muss das zuständige Amtsgericht Bonn die beanstandeten Inhalte als rechtswidrig bestätigen. Sollte dies geschehen, ist eine Geldbuße möglich.

"Sehr große Plattform"

 "Twitter ist nach wie vor säumig hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G). Wie bekannt, hat sich Twitter gegen den Bescheid der KommAustria, der feststellte, dass Twitter dem KoPl-G unterliege, an das Bundesverwaltungsgericht gewandt", heißt es aus dem Büro der Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gegenüber der futurezone.

Das Bescheidbeschwerdeverfahren sei jedoch aktuell ausgesetzt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Beantwortung von auch in diesem Verfahren relevanten Rechtsfragen gestellt hat. Die Gerichtsentscheidungen seien nun abzuwarten.

"Darüber hinaus kann man auch festhalten, dass die KommAustria sich in laufendem, gutem Austausch mit Deutschland zum Thema Plattformverantwortlichkeit und Umgang mit diversen Plattformen befindet. Außerdem schreitet auch die Umsetzung des Digital Services Act mit großen Schritten voran", heißt es weiter. Aktuell prüfe die Europäische Kommission etwa, wer als „sehr große Plattform“ gilt und damit die strengsten Pflichten auferlegt bekommt.

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