EU beschließt härtere Strafen bei Cybercrime
Derzeit haben die 28 EU-Mitgliedsstaaten jeweils unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, bei der Bestrafung von Cybercrime. Nun wurde vom EU-Parlament einheitliche Vorgaben geschaffen und mit 541 zu 91 Stimmen beschlossen, wodurch sie lediglich noch vom Rat formell abgesegnet werden müssen. Die Höchststrafe für das illegale Eindringen oder Stören von Informationssystemen wurde auf zwei Jahre Gefängnis erhöht. „Leichte Fälle“, die von den jeweiligen EU-Staaten individuell formuliert werden können, sind davon ausgeschlossen.
Das Verwenden von Botnetzen soll laut EU eine Strafe von mindestens drei Jahren nach sich ziehen, Angriffe auf „kritische Infrastruktur“ wie Kraftwerke, Verkehrsnetze und Regierungsnetzwerke sollen mit mindestens fünf Jahren bestraft werden.
Bessere Zusammenarbeit
Das EU-Parlament hat außerdem festgelegt, dass jeder Mitgliedsstaat über eine operative nationale Kontaktstelle verfügen muss, die im Falle eines Cyberangriffs von anderen Staaten kontaktiert werden kann. Laut Vorgaben muss die Stelle dabei in mindestens acht Stunden reagieren.
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