Staatsanwalt: Facebook kein Beitragstäter bei Hasspostings
Im Zusammenhang mit rassistischen und rechtsradikalen Hasspostings wird gegen das soziale Netzwerk Facebook in Österreich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat eine entsprechende Anzeige des Journalisten Michael Nikbakhsh abgewiesen. Die Ermittlungsbehörden konnten keinerlei strafrechtliche Relevanz des Verhaltens von Facebook als Host-Provider erkennen.
Nikbakhsh und sein Anwalt Hermann Holzmann kritisieren nun, dass die Justizbehörden Facebook damit praktisch einen "Persilschein" für Hasspostings ausgestellt haben. Der "profil"-Journalist hatte Facebook im Vorjahr als Privatperson wegen Beitragstäterschaft zur Verhetzung angezeigt. Postings mit Gewaltaufrufen und rassistischen Inhalten seien trotz Aufforderung von Facebook nicht gelöscht worden, so der Kern der Anzeige. Daneben wurden auch 14 unmittelbare Täter, die Urheber der rassistischen und rechtsradikalen Postings, angezeigt. Eingebracht wurde die Causa bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, aufgrund der Zuständigkeit wurde der Sachverhalt in fast allen Fällen an die Staatsanwaltschaft St. Pölten abgetreten.
Freibrief?
Der Sachverhaltsdarstellung wurde ein Konvolut von fast 200 Seiten Screenshots mit detailliert aufgelisteten Hasspostings von verschiedenen Nutzern beigelegt. Dennoch argumentierte Facebook, dass man die betreffenden Hasspostings nicht finden könne. Die Ermittlungsbehörden ließen diese Rechtfertigung gelten. Laut Nikbakhsh argumentieren die Behörden, dass nicht genau ersichtlich sei, von welchem Hassposting Facebook wann genau Kenntnis erlangt habe. Deshalb sehe die Staatsanwaltschaft auch keinen Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Die Existenz der angezeigten Hasspostings sowie deren teilweise strafrechtliche Relevanz ist indes unbestritten. Bei den unmittelbaren Tätern haben die Behörden sehr wohl strafrechtliche Relevanz der jeweiligen Hasspostings erkennen können. Ein Tiroler wurde etwa am Landesgericht Innsbruck in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er Adolf Hitler verherrlichte und mehrfach zum Mord gegen Asylwerber und Ausländer aufgerufen hatte. Gegen vier Verdächtige wird derzeit noch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geprüft. Diese haben unter anderem Bilder gepostet, auf denen zum Waffenkauf als Lösung des Asylproblems aufgerufen wurde. Gegen die restlichen Verdächtigen wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.
"Mit dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft muss sich Facebook nun keine Sorgen mehr bezüglich Entfernung derartiger gemeldeter Hasspostings machen. Facebook hat mit dem 'Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens' eine Art Freibrief zum Nicht-Entfernen von gemeldeten Hasspostings bekommen", so Nikbakhsh und sein Anwalt Holzmann. "Es erscheint höchst fragwürdig, wenn die österreichischen Behörden gemeldete Hasspostings, in denen beispielsweise offen zum Mord gegen Ausländer aufgerufen wird und für die der Urheber auch zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, nicht als rechtswidrige Tatsache einstuft, von der Facebook Kenntnis hatte." Nikbakhsh und Holzmann fordern deshalb Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Es bedürfe einer Konkretisierung des Strafrechts und des E-Commerce-Gesetzes.