Netzpolitik

Urheberrechtsreform: "Das ist ein trauriger Tag für Start-ups in Europa"

Von den Haftungspflichten betroffen sind alle Plattformen, bei denen Nutzer große Mengen an Werken hochladen können und die dies „gewinnbringend organisieren“. Unter diese Definition fallen nicht nur Google oder YouTube, aber am Ende werden das nationale Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen. Es gibt Ausnahmen für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind mit einem Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro pro Jahr und mit weniger als fünf Millionen Nutzern pro Monat. Für Start-ups per Definition gibt es allerdings keine Ausnahmen.

Markus Raunig von Austrian Start-ups kritisiert die Entscheidung der EU-Parlamentarier daher: "Das ist ein trauriger Tag für Start-ups in Europa. Die großen Player (gemeint sind die Verlage, die für die Reform geworben haben, Anm.) haben erfolgreich gegen Wettbewerb und Innovation angekämpft und bekommen den bestellten Protektionismus, um ihre Oligopole zu schützen."

Stolperstein für junge Plattformen

Für Raunig sind Haftungspflichten und Uploadfilter "ein weiterer Stolperstein für junge, aufstrebende Plattformen aus Europa. Damit wird die Vormachtstellung von Facebook, Google und Co weiter gestärkt. Während diese die notwendigen Investments stemmen können, werden kleinere Plattformen die Technologie vermutlich von ihnen kaufen müssen", sagt der Managing Director von Austrian Start-ups.

"Da helfen die angekündigten Ausnahmeregeln für Start-ups wenig, denn auch nach drei Jahren werden kleine Plattformen hier kaum selbst aktiv werden können. Was bleibt ist ein zusätzlicher Kostenpunkt und womöglich eine direkte technologische Abhängigkeit vom großen Konkurrenten."

Gernot Blümel hatte angekündigt, sich bald um die nationale Umsetzung kümmern zu wollen. Raunig befürchtet: "Während sich die Mitgliedsländer in den nächsten Jahren schwer tun werden, diese verkorksten Reformen umzusetzen, werden viele innovative Ideen auf der Strecke bleiben oder außerhalb Europas umgesetzt werden."

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