X verstößt gegen EU Recht: Millionenstrafe droht
Elon Musks Social-Media-Plattform X soll gegen EU-Recht verstoßen. Das ergab eine vorläufige Einschätzung der EU-Kommission. Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt. Die Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission in die Irre führen.
Konkret wirft die Kommission X (früher Twitter) vor, dass nach der Umstellung auf das Abo-Modell jeder ein weiß-blaues Häkchen, bekommen kann. Ursprünglich vergab Twitter das zur Verifizierung nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politikerinnen und Personen des öffentlichen Lebens. Die Accounts waren damit "verifiziert", was verhindern sollte, dass sich andere als diese Personen oder Firmen ausgeben.
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Bezahlen für "Verifizierung"
Das ist auch die gängige Praxis bei anderen Online-Diensten. Musk führte hingegen ein, dass alle Abo-Kunden Häkchen bekommen. Eine optische Unterscheidung zu vom Unternehmen verifizierten Accounts gibt es nicht. Insbesondere unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten.
Missbrauch verifizierter Konten
Die Kommission teilte nun mit, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere Nutzer zu täuschen. Damit veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige Untersuchungsergebnisse unter einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). X kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Die Kommission betont, dass ihre heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.
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Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger Ansicht der EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.
Millionenstrafe droht
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, kann die EU-Kommission eine Geldstrafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich vorgegangen werden. Zum aktuellen Umsatz von X sind nur Schätzungen bekannt.
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Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst Bloomberg jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.
EU ermittelt auch wegen illegalen und irreführenden Inhalten
X steht auch schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.
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X wurde deswegen von der EU-Kommission bereits ein Fragenkatalog geschickt, nachdem es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform gab. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, wurde ein Verfahren gegen X eröffnet. Dieses läuft unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.