FILE PHOTO: Amazon's JFK8 distribution center in Staten Island, New York City
© REUTERS / Brendan McDermid

B2B

"Künstlich überhöhte" Preise: Kartellrechtsklage gegen Amazon

Amazon muss sich im US-Bundesstaat Kalifornien einer Kartellrechtsklage stellen. Das Unternehmen treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, erklärte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch in San Francisco. 

Staatsanwalt Bonta beschuldigt Amazon unter anderem, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Handelsplattformen zu verkaufen. Wegen der großen Marktmacht des Konzerns könnten sich kleinere Verkäufer nicht wehren und Endkund*innen würden letztlich "künstlich überhöhte" Preise zahlen. "Die Realität ist: Viele der Produkte, die wir im Internet kaufen, wären bei freien Marktkräften günstiger", sagte Bonta.

Hohe Abhängigkeit

Für Hunderttausende Drittanbieter stelle Amazons Online-Marktplatz quasi ihr gesamtes Geschäft dar, so der Staatsanwalt weiter. Durch die hohe Abhängigkeit könne das Unternehmen ihnen die Bedingungen diktieren.

Kritiker*innen werfen Amazon schon lange den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Zu den Anschuldigungen zählt auch, dass der Konzern seine eigenen Marken auf der Plattform bevorteile, Handelsdaten zur Ausspähung von Drittanbietern nutze und deren Produktideen kopiere.

Amazon wehrt sich gegen Klage

Inzwischen hat sich Amazon zur Klage geäußert. Wie ein Sprecher der futurezone mitteilte, weist das Unternehmen die Vorwürfe zurück: "Anbieter bestimmen selbst die Preise für die Produkte, die sie in unserem Onlinehandel anbieten. Amazon ist stolz darauf, niedrige Preise für eine breite Produktpalette anzubieten. Wie andere Unternehmen auch behalten wir uns vor, Produkte mit weniger konkurrenzfähigen Preisen nicht hervorzuheben. Mit dem Klagebegehren des Generalstaatsanwalts wäre Amazon gezwungen, seinen Kund*innen auch höherpreisige Produkte anzubieten, was seltsamerweise gegen die Kernziele des Kartellrechts verstoßen würde." 

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare